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Holzabfälle umfassen mehrere Holzqualitäten, die sich durch verschiedene Schadstoffgehalte unterscheiden: naturbelassenes Holz aus dem Wald, Schleifstaub aus Schreinereien, lackierte oder beschichtete Möbelstücke, mit Holzschutzmitteln imprägniertes Holz, das der Witterung ausgesetzt ist. Die BUWAL-Studie "Schadstoffgehalte in Holzabfällen" liefert umfangreiche Analysen der Schadstoffgehalte verschiedener Holzbrennstoffe und Holzabfälle.
Weil durch den Ersatz von Frischholz durch Holzabfälle Ressourcen geschont werden, ist die stoffliche Verwertung von Holzabfällen aus ökologischer Sicht sinnvoll. Eine energetische Verwertung der aus Holzabfällen hergestellten Holzwerkstoffe nach deren Verwendung ist im Sinne einer "Kaskadennutzung" immer noch möglich. In Bezug auf die umweltverträgliche Entsorgung ist wichtig, mittels einer Qualitätskontrolle zu verhindern, dass Schadstoffe aus der Beschichtung oder Imprägnierung von Altholz in Holzwerkstoffe gelangen.
Holzabfälle können direkt den Betreibern von Lager- oder Schredderplätzen für Altholz geliefert werden. Die bewilligten Anlagen finden Sie unter veva-online.ch. Kleinmengen aus Haushaltungen und Kleinbetrieben können über die kommunale Sperrgutsammlung entsorgt werden.
Nicht kontaminiertes, unbehandeltes Holz, das in der Regel bei Schreinereien anfällt, kann in Restholzfeuerungen verbrannt werden. Behandeltes Holz wie Altmöbel, Verpackungen, Abfälle aus Umbauten und Gebäudeabbrüchen, darf nur in Altholzfeuerungen entsorgt werden, die mit einem Staubfilter ausgerüstet sind. Rest- und Altholzfeuerungen unterliegen den Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Nur naturbelassenes oder schwach mit Schadstoffen belastetes Holz darf in der Spanplattenindustrie verwertet werden. Die Herstellung von Holzwerkstoffen erfolgt überwiegend im Ausland. Das BAFU überprüft bei der Erteilung der Exportbewilligung die Umweltverträglichkeit der Produktionsprozesse sowie die Qualität der Holzabfälle. Problematische Holzabfälle, die stark mit Holzschutzmitteln behandelt oder halogen-organisch beschichtet sind, müssen in Kehrichtverbrennungsanlagen oder anderen geeigneten Anlagen verbrannt werden.
Die Finanzierung erfolgt nach dem Verursacherprinzip. Der Annahmepreis oder die Vergütung hängt vom Belastungsgrad des angelieferten Holzes ab.
Die getrennte Sammlung und eine effiziente Sortierung an der Quelle soll gewährleisten, dass Holzabfälle dem geeigneten Entsorgungsweg zugeführt werden. Abfälle aus behandelten Hölzern sind andere kontrollpflichtige Abfälle nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Entsorgungsunternehmen für Holzabfälle benötigen eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle. Die Bewilligung enthält auch Anforderungen an die Kontrolle der Qualität von Holzabfällen. Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass nur diejenigen Holzfraktionen der stofflichen Verwertung zugeführt werden, die auf Grund ihrer Schadstoffgehalte dazu geeignet sind. Die Entgegennahme und Weiterleitung von Holzabfällen ist durch das Entsorgungsunternehmen zu dokumentieren.
Holzabfälle sollen auf eine ökologisch sinnvolle und ökonomisch tragbare Art verwertet werden. Mittelfristig ist eine Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) auf den Stand der Technik vorgesehen. Dabei wird auch eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Holz- und Altholzfeuerungen zu diskutieren sein. Langfristig werden vermehrt Anlagen mit hohem Emissionsstandard zur Verfügung stehen.
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