Bundesamt für Umwelt BAFU

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Elektrische und elektronische Geräte

Elektrische und elektronische Geräte können an jeder Verkaufsstelle oder an den offiziellen Abgabestellen von SENS und SWICO gratis zur Entsorgung abgegeben werden.

Ökologische Beurteilung

Elektrische und elektronische Geräte (z.B. Fernsehapparate, Computer) enthalten grosse Mengen an verwertbaren Metallen wie Kupfer und Eisen sowie an Schwermetallen wie Blei, Zink und Cadmium. Die im Siedlungsabfall enthaltenen Metalle stammen zu einem grossen Teil von solchen Geräten. Hohe Schwermetallgehalte erschweren aber den Betrieb der Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) sowie die Behandlung und Verwertung der Verbrennungsrückstände. Verwertbare Metalle aus den Geräten gehen beim Verbrennen in KVAs weitgehend verloren oder können nur mit grossem Aufwand zurückgewonnen werden.

Die separate Sammlung und umweltverträgliche Entsorgung von ausgedienten elektrischen und elektronischen Geräten entlastet die vermischten Siedlungsabfälle vom Eintrag von Schwermetallen. Zudem werden beim Recycling verwertbare Metalle wie Kupfer und Eisen zurückgewonnen. Problematische Teile (Quecksilberkippschalter, PCB-Kondensatoren, etc.) werden dabei demontiert und speziell entsorgt. Nicht verwertbare organisch-chemische Abfälle (z.B. vermischte Kunststoffe) sind einer geeigneten Verbrennung zuzuführen.

Gratisrücknahme und Entsorgung

Die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) schreibt vor, dass Händler, Hersteller und Importeure verpflichtet sind, die Geräte, die sie in ihrem Sortiment führen, gratis zurückzunehmen, auch wenn der Kunde kein neues Gerät kauft. Die Konsumenten sind ihrerseits zur Rückgabe verpflichtet und dürfen die ausgedienten Geräte nicht via Siedlungsabfall oder Sperrgutsammlung entsorgen. Unter die VREG fallen Geräte der folgenden Kategorien, sofern sie elektrisch betrieben sind:

  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kühlgeräte
  • Haushaltgeräte
  • Werkzeuge (ohne ortsfeste industrielle Grosswerkzeuge)
  • Sport- und Freizeitgeräte sowie Spielzeug
  • Leuchten
  • Leuchtmittel (ohne Glühlampen)
 PDF
Geräteliste VREG
Detaillierte Liste der Geräte, die unter die VREG fallen.
27.02.2008 | 92 KB | PDF

Finanzierung

Die Finanzierung der Sammlung und Entsorgung erfolgt auf privatwirtschaftlicher Basis und wird von den beiden Organisationen SENS und SWICO abgewickelt. Im Kaufpreis aller VREG-Gerätearten ist ein vorgezogener Entsorgungsbeitrag (VEB) aufgrund von freiwilligen Branchenlösungen enthalten. Die Rückgabe ist somit gratis.

Ansprechpartner/Trägerschaft

  • Schweizerischer Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO)
  • Stiftung Entsorgung Schweiz (SENS)
  • Verband Stahl- und Metall-Recycling Schweiz (VSMR)
  • Fachverband VREG-Entsorgung (FVG)
  • Stiftung Licht Recycling Schweiz (SLRS)
  • Gemeinden, Fachgeschäfte, SBB, Cargo Domizil, BAFU (betreffend VREG)

Mögliche Massnahmen/Szenarien

  • Beobachten, ob die Regelung funktioniert oder ob allenfalls Vorschriften über eine obligatorische Finanzierung notwendig sind
  • Verbesserung der Information bei den Konsumenten und Gemeinden über die bestehenden Entsorgungsmöglichkeiten und vorhandenen Occasionsmärkte.
  • Untersuchung über Möglichkeiten zur Verbesserung der Verwertbarkeit der Apparate (Beeinflussen des Herstellungsprozesses).

Kontakt: waste@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 07.03.2013

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