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Die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) verlangt, dass 75 Prozent der Glas- und PET-Flaschen sowie der Aluminiumdosen verwertet werden müssen. Die Hersteller, die Importeure, die Exporteure und die Händler sind verpflichtet, dem BAFU nach dessen Vorgaben Informationen betreffend Herstellung und Import (Art. 18) sowie Rücknahme und Verwertung (Art. 19) jeweils bis Ende Februar des Folgejahres mitzuteilen. Dies gilt namentlich auch für Unternehmungen, die Getränkeverpackungen zwecks Verwertung exportieren.
Im Auftrag des BAFU erhebt der Schweizerische Verein für umweltgerechte Getränkeverpackungen (SVUG) die Daten über den jährlichen Verbrauch von Getränken sowie den Verbrauch und Rücklauf der verwendeten Getränkeverpackungen. Die Formulare zur Erfüllung der Deklarationspflicht sind beim Verein SVUG erhältlich. Das Formular für die Deklaration von Import und Export von Getränkeverpackungen zwecks Verwertung ist auch auf folgendem Link verfügbar.
Aktuelle Daten siehe BAFU-Statistiken.
Die separate Sammlung von Verpackungsglas (Flaschen und Hohlglas von Lebensmitteln) besteht in der Schweiz seit Jahrzehnten und hat sich in der Bevölkerung etabliert. Üblicherweise wird das Verpackungsglas an öffentlichen Sammelstellen in Containern gesammelt (Bringsystem). Einzelne Gemeinden nehmen es zudem periodisch am Strassenrand entgegen (Holsystem). Das Altglas wird mehrheitlich in Form von Bruchglas (Scherben) gesammelt, getrennt nach den Farben weiss, braun und grün. In einigen Gemeinden werden intakte Flaschen für die Wiederverwendung (Ganzglas) in speziellen Sammelbehältern gesammelt.
Das gesammelte Altglas wird zum grösseren Teil für die Produktion von neuen Glasbehältern eingeschmolzen, nämlich zu etwa einem Drittel in der einzigen inländischen Glashütte der VetroPack in St-Prex und zu einem Drittel in Glashütten im benachbarten Ausland. Das restliche Altglas wird grösstenteils zur Herstellung von Bau- und Isoliermaterialien (z.B. Schaumglas) verwendet oder als Flaschen aus der Ganzglassammlung. Bei allen Verwertungsalternativen ist wichtig, dass die farbgetrennte Sammlung, wo vorhanden, beibehalten wird. So kann der schwankenden Nachfrage für die verschiedenen Verwertungsarten uneingeschränkt Rechnung getragen werden. Auch können künftige, ökologisch günstigere Verwertungslösungen ohne eine zeitraubende und kostspielige Änderung der Sammelinfrastruktur umgesetzt werden.
Die Verwertung von Glasflaschen sowie deren Finanzierung sind in der Verordnung über Getränkeverpackungen vom 5. Juli 2000 geregelt (VGV). Als Ziel für das Recycling definiert die VGV eine Verwertungsquote von 75% der Verpackungsglasmenge von Getränken. Seit 2002 wird auf Getränkeflaschen aus Glas eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erhoben. Ihre Höhe beträgt je nach Flaschengrösse 2, 4 oder 6 Rappen und ist im Verkaufspreis inbegriffen.
Die VEG wird im Auftrag des BAFU von der VetroSwiss einkassiert und verwaltet. Ihr Erlös wird an die berechtigten Sammler von Altglas nach einem festgelegten Schlüssel verteilt, wodurch ein wesentlicher Teil der Sammel- und Verwertungskosten gedeckt ist. Farbgetrenntes Sammeln wird angesichts des höheren Aufwandes besser entschädigt.
Die Information der Bevölkerung ist eine Daueraufgabe, die ebenfalls zum Auftrag der VetroSwiss gehört. Mit einem jährlich zu veröffentlichen Tätigkeitsbericht wird die Verwendung der Gebührengelder offen gelegt. Anhand der Rechnungsdaten wird der Verteilungsschlüssels periodisch auf seine Angemessenheit geprüft und gegebenenfalls angepasst. Dabei werden auch neu auf dem Markt erscheinende Verwertungsmöglichkeiten für Altglas berücksichtigt.
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