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In den kommunalen Abwasserreinigungsanlagen der Schweiz fallen jährlich etwa 4 Millionen Tonnen flüssiger Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt (TS) von rund 200'000 Tonnen an.
Der Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen enthält zwar Pflanzennährstoffe wie Phosphor und Stickstoff, aber eben auch Schwermetalle, potenzielle Krankheitserreger und organische Schadstoffe. Der ökologische Wert des Klärschlamms als Dünger war deshalb immer wieder umstritten. Dem grundsätzlich sinnvollen Kreislaufgedanken für pflanzliche Düngstoffe stehen Befürchtungen über mögliche Langzeitschäden in Böden und gesundheitliche Bedenken gegenüber.
Schliesslich wurde per 1. Mai 2003 mit dem schrittweisen Verbot der Düngung mit Klärschlamm - vorerst für Futter- und Gemüseflächen, später auch für die übrigen düngbaren Flächen - das Vorsorgeprinzip beim Boden- und Gesundheitsschutz umgesetzt.
Aufgrund der Beendigung der Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft muss Klärschlamm in geeigneten Anlagen verbrannt oder dann mit anderen thermischen Verfahren umweltverträglich behandelt werden (Art. 11 TVA, SR 814.600).
Das BAFU hatte zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kantone, der Abwasser- und Abfallwirtschaft und der Zementindustrie eingesetzt. Ab Mitte 2006 hatte sich die Entsorgungssituation dann soweit stabilisiert, dass die Arbeitsgruppe ihre präventiven Aufgaben beendigen konnte. Nachfolgend finden Sie das Protokoll vom 24. November 2005, von der 8. und letzten Sitzung der Arbeitsgruppe, und das Infoblatt vom 14. November 2006.
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