Bundesamt für Umwelt BAFU

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Möbel

Ökologische Beurteilung

Die Entsorgung von nicht mehr gebrauchten Möbeln stellt heute kein vordringliches ökologisches Problem dar.

Datenlage

Die meisten nicht mehr brauchbaren Möbel werden mit der Sperrgutsammlung entsorgt. Aus diesem Grund können keine präzisen Mengenangaben gemacht werden.

Separate Sammlung

Nicht mehr benötigte oder nicht mehr erwünschte Möbel können über die kommunale Sperrgutsammlung entsorgt werden. Oft nehmen die Möbelgeschäfte die alten Möbel beim Kauf neuer gleichartiger Möbel gegen einen Entsorgungsbeitrag von rund Fr. 80.- zurück. Secondhand Geschäfte wie Tauschzentren, Brockenstuben oder Börsen nehmen noch brauchbare Möbel meist gratis entgegen. Bei der Weitergabe von alten Möbeln ist aber die Qualitätssicherheit nicht gewährleistet.

Behandlung/Infrastruktur

  • Holzmöbel: Verbrennen in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) oder Verarbeiten in einer Spanplattenfabrik. Derzeit fehlen aber noch entsprechende Qualitätsnormen für Spanplatten.
  • Metallmöbel: Altmetallsammlung und Recycling

Ansprechpartner/Trägerschaft

Brockenstuben, Möbelgeschäfte, Gemeinden

Finanzierung

  • KVA: über Abfallgebühr
  • Spanplattenwerk: z.T. über Altholzpreis

Ziele

Bestehende Infrastruktur durch die Entsorgung über die Sperrgutsammlung ausnützen.

Handlungsbedarf

Zur Zeit besteht kein Bedarf für eine spezielle Separatsammlung. Bedarf besteht jedoch bezüglich der Definition der Holzqualität für Spanplatten und der Kontrolle der Altholzexporte - das BAFU hat ein Merkblatt mit Empfehlungen und Hinweisen für den Exporteur und die Zollorgane betreffend dem Export und Import von Altholz veröffentlicht - sowie ein Merkblatt zur Verbrennung von u.a. alten Möbeln im Freien.

 PDF
Export und Import von Altholz
30.08.2006 | 21 KB | PDF

Es ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass das Verbrennen von Altholz von Möbeln (meistens beschichtetes oder mit einem Farbanstrich versehenes Holz) im Cheminée oder im Freien verboten ist, da dies zu einer hohen Umweltbelastung führt.Im Rahmen der Revision der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) ist vorgesehen, für Altholz eine Kontrollpflicht mit Richtwerten für bestimmte Schadstoffgehalte einzuführen. Damit soll u.a. sichergestellt werden, dass nur Altholz mit geeigneter Qualität zu Spanplatten verarbeitet wird. Die revidierte Verordnung heisst "Verordnung über den Verkehr mit Abfällen" (VeVA).

Mögliche Massnahmen/Szenarien

  • Sperrgutsammlung verbessern;
  • Secondhand Börsen fördern.

Langfristige Entwicklung/Vision

Aus ökologischer Sicht ist grundsätzlich eine lange Lebensdauer und damit die Weiternutzung von Möbeln erwünscht. Die Einrichtung von Secondhand Shops, Brockenstuben und allenfalls die Organisation von „Tauschbörsen" fördern diese Entwicklung.


Kontakt: waste@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 27.10.2009

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