Altlastenfinanzierung
Wer muss die Kosten für Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten tragen? Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Bund an diesen Kosten beteiligen?
Was ist der VASA Altlasten-Fonds?
-
Der Bund beteiligt sich finanziell an der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten. Zur Finanzierung dieser Kosten hat er den VASA Altlasten-Fonds geschaffen.
Abgabeerhebung VASA
-
Der Altlasten-Fonds wird über Gebühren auf der Ablagerung von Abfällen gespiesen. Diese Mittel sind zweckgebunden und werden den Kantonen ausbezahlt.
Abgeltungen VASA
-
Das Umweltschutzgesetz listet in Artikel 32e Absatz 3 die Massnahmen auf, für die der VASA-Fonds verwendet werden soll.
Kostentragung
-
Wer muss für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlasten bezahlen? Gibt es Möglichkeiten einer Bundesbeteiligung bei der Finanzierung?
VASA: Publikationen
-
Informationen und Vollzugshilfen, die das BAFU für die Umsetzung der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) bereit hält. VASA-Gesuchsteller finden hier die formalen Anforderungen zur Gesuchseinreichung. Gleichzeitig erläutert das BAFU, welche Massnahmen als umweltverträglich und wirtschaftlich sowie dem Stand der Technik entsprechend gelten und somit als VASA-abgeltungsberechtigt anerkannt werden.