Bundesamt für Umwelt BAFU

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Altlastenfinanzierung

Wer muss die Kosten für Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten tragen? Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Bund an diesen Kosten beteiligen?

Was ist der VASA Altlasten-Fonds? -

Der Bund beteiligt sich finanziell an der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten. Zur Finanzierung dieser Kosten hat er den VASA Altlasten-Fonds geschaffen.

Abgabeerhebung VASA -

Der Altlasten-Fonds wird über Gebühren auf der Ablagerung von Abfällen gespiesen. Diese Mittel sind zweckgebunden und werden den Kantonen ausbezahlt.

Abgeltungen VASA -

Das Umweltschutzgesetz listet in Artikel 32e Absatz 3 die Massnahmen auf, für die der VASA-Fonds verwendet werden soll.

Aktueller Stand des VASA-Fonds -

Stand 31.12.2012

Kostentragung -

Wer muss für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlasten bezahlen? Gibt es Möglichkeiten einer Bundesbeteiligung bei der Finanzierung?

VASA: Publikationen -

Informationen und Vollzugshilfen, die das BAFU für die Umsetzung der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) bereit hält. VASA-Gesuchsteller finden hier die formalen Anforderungen zur Gesuchseinreichung. Gleichzeitig erläutert das BAFU, welche Massnahmen als umweltverträglich und wirtschaftlich sowie dem Stand der Technik entsprechend gelten und somit als VASA-abgeltungsberechtigt anerkannt werden.


Kontakt: altlasten@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 17.10.2012

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info@bafu.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.bafu.admin.ch/altlasten/12148/index.html?lang=de