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Die Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes ist die Ein- und Ausgangspforte für alle Meldungen und Bewilligungsgesuche nach der Einschliessungsverordnung (ESV) und der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV).
Diese Melde- Bewilligungspflichten gelten für Institute, Firmen und Organisationen, die Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen ausführen.
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes
3003 Bern
Tel.: (031) 323 55 99
Fax: (031) 324 79 78
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