Bundesamt für Umwelt BAFU

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Freisetzungsversuche

Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen, pathogenen Organismen oder gebietsfremden wirbellosen Kleintieren: Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten, Gesuche und Bewilligungen.

Wer gentechnisch veränderte Organismen, pathogene Organismen oder gebietsfremde wirbellose Kleintiere, welche nicht als Pflanzenschutzmittel verwendet werden sollen, im Versuch freisetzen will, benötigt eine Bewilligung des BAFU.

Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) -

Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeit, Gesuche und Bewilligungen

Freisetzungsversuche mit pathogenen Organismen (PO) -

Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeit, Gesuche und Bewilligungen

Freisetzungsversuche mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren -

Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeit, Gesuche und Bewilligungen

Ausnahmebewilligung nach Art. 15 Abs. 2 FrSV -

Ausnahmebewilligung zur Durchfuhrung von Freisetzungsversuchen mit gebietsfremden invasiven Pflanzen gemäss Artikel 15 Absatz 2 und Anhang 2 der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV)


Kontakt: contact.releases@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 11.09.2009

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