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Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen, pathogenen Organismen oder gebietsfremden wirbellosen Kleintieren: Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten, Gesuche und Bewilligungen.
Wer gentechnisch veränderte Organismen, pathogene Organismen oder gebietsfremde wirbellose Kleintiere, welche nicht als Pflanzenschutzmittel verwendet werden sollen, im Versuch freisetzen will, benötigt eine Bewilligung des BAFU.
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