Bundesamt für Umwelt BAFU

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser, wie Firefox 3 oder Internet Explorer 7

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich



Inverkehrbringen von pathogenen Organismen (PO)

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen

Grundsätzlich braucht das Inverkehrbringen von PO eine Bewilligung des Bundes.

Die rechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von PO finden sich im entsprechenden Produkterecht (produktspezifische Anforderungen) sowie in:

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten für die Erteilung der Bewilligungen und das massgebliche Bewilligungsverfahren ergeben sich aus der Produktekategorie (Verwendungszweck der PO). Die Zuständigkeiten und Verfahren sind in Artikel 26 der Freisetzungsverordnung festgelegt:

Biozidprodukte:
Pflanzenschutzmittel:

Einfuhr oder Transfer besonders gefährlicher Schadorganismen für Kulturen der Landwirtschaft und des produzierenden Gartenbaus:

Übrige Verwendungen:
Bundesamt für Umwelt BAFU

Bewilligungen (BAFU ist Bewilligungsbehörde)

Informationen über Gesuche, Stand der Verfahren,  bzw. Entscheide


Kontakt: contact.releases@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 08.02.2013

Ende Inhaltsbereich

Volltextsuche



Bundesamt für Umwelt BAFU
info@bafu.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.bafu.admin.ch/biotechnologie/01760/08938/index.html?lang=de