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Das Ziel des BLN, Schutz und Pflege der landschaftlichen Vielfalt und Eigenart zu gewährleisten, wurde bisher nur teilweise erreicht. Mit dem Projekt «Aufwertung BLN» sollen die Schutzwirkung des BLN verbessert und die Landschaften aufgewertet werden.
Eine im Jahre 2002 von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) in Auftrag gegebene Evaluation führte zu einer kritischen Erfolgsbilanz bezüglich der Wirksamkeit des BLN. Die massgebenden landschaftlichen Qualitäten in den Objekten waren teilweise gravierend beeinträchtigt.
Die GPK-N empfahl darauf dem Bundesrat in ihrem Bericht „Wirkungen des BLN", Massnahmen zur Aufwertung des BLN zu ergreifen. Aufgrund dieses Berichts gab der Bundesrat in seiner Antwort vom 15. Dezember 2003 dem UVEK den Auftrag, das BLN aufzuwerten. Der Auftrag umfasst fünf Hauptelemente:
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