Bundesamt für Umwelt BAFU

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Schutz der Ozonschicht


1. Ozonschichtabbauende Stoffe

Es sind dies FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), Halone, Tetrachlorkohlenstoff, Trichlorethan, HFKW (teilweise halogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe), Methylbromid und Bromchlormethan. Diese Stoffe werden vom Menschen produziert und sind vor allem in den 70er und 80er Jahren in grossen Mengen in die Atmosphäre ausgestossen worden (Maximum: ~1 Mio Tonnen im Jahre 1989).


2. Was ist Ozon?

Merkmale

Ozon ist ein Gas, dessen Molekül sich aus drei Sauerstoffatomen zusammensetzt. Es hat die Eigenschaft, einen Teil der von der Sonne ausgehenden Ultraviolett-Strahlung (UV-B) zu absorbieren. Es ist hauptsächlich in der Stratosphäre in 20 km bis 40 km Höhe vorhanden, wo es die so genannte Ozonschicht bildet (Informationen auf Französisch; Informationen auf Englisch).

Ozon findet sich auch in der Luft über dem Boden. In diesem Falle wird es als Schadstoff betrachtet, der insbesondere auf die menschliche Gesundheit und die Vegetation schädliche Auswirkungen hat.

Zerstörung des Ozons in der Stratosphäre

Ozonschichtabbauende Stoffe setzen bei ihrem Abbau in der Stratosphäre Brom und/oder Chlor frei, die ihrerseits die Ozonmoleküle zerstören. Sie schädigen so die Ozonschicht und führen jedes Jahr zur Bildung des "Ozonlochs".

Auswirkungen

Als Folge dieser Schädigung hat die durchschnittliche UVB-Strahlung in unseren Breitengraden zwischen 1980 und 1999 um rund 6% zugenommen (Informationen auf Französisch oder Englisch). Wenn sich das Ozonloch bildet, beträgt die Zunahme der UVB-Strahlung in der Antarktis 130%.

Es können sich auch Mini-Ozonlöcher über der Arktis bilden und sich dann verschieben, so dass sie während einiger Tage im Winter die Schweiz überqueren. Dabei kommt es vorübergehend zu einer beträchtlichen Zunahme der UVB-Strahlung (bis zu +50%).

Diese Strahlung kann der menschlichen Gesundheit schaden (Sonnenstich/Sonnenbrand, Hautkrebs, Augenleiden). Sie beeinträchtigt jegliche Form von Leben auf der Erde, was insbesondere in den Ozeanen zu einem Rückgang der Produktivität der Biomasse führt. Die UV-Strahlung wirkt sich auch auf gewisse Materialien, so etwa Kunststoffe, aus und beschleunigt deren Zersetzung.


3. Unsere wichtigsten Aufgaben

Sie beruhen auf dem Grundsatz der Koordination zwischen dem Schutz der Ozonschicht und der Verhinderung von Klimaänderungen

Der Ersatz der ozonschichtabbauenden Stoffe in Industrie und Gewerbe muss genutzt werden, um gleichzeitig einen Wechsel zu Ersatztechniken und -produkten herbeizuführen, die am wenigsten umweltschädlich sind und die natürlichen Ressourcen am sparsamsten nutzen. Beispielsweise sollen ozonschichtabbauende Stoffe nach Möglichkeit nicht durch Treibhausgase ersetzt werden. Eine Pauschallösung, die sich planmässig und gezielt einsetzen liesse, gibt es jedoch leider nicht. Jede Situation muss für sich beurteilt werden.

Hier ein Beispiel einer solchen ganzheitlichen Betrachtungsweise:

Unsere Aufgaben konzentrieren sich auf:

  • die Ausarbeitung der schweizerischen Regelung zu ozonschichtabbauenden Stoffen
  • die Ausarbeitung der Statistiken zum Verbrauch in der Schweiz
  • die Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) zuständigen Kantonsbehörden 
  • die Information über die nationale Gesetzgebung 
  • die Behandlung der von der ChermRRV vorgesehenen Ausnahmegesuche
  • die Weiterverfolgung des Themas auf internationaler Ebene, insbesondere anlässlich von Konferenzen und Verhandlungen

4. Nationale und internationale Regelung 

Nationale Regelung

Die Regelung betreffend ozonschichtabbauende Stoffe ist in der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (ChemRRV) enthalten.

Darüber hinaus gibt es mehrere Anhänge zur Verordnung sowie Broschüren zur Vollzugshilfe, die mit den nachfolgenden Links aufgerufen werden können:

Internationale Regelung

Der Schutz der Ozonschicht beruht seit 1985 auf mehreren internationalen Abkommen, namentlich dem Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer Protokoll über ozonschichtabbauende Stoffe.


Kontakt: stobobio@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 13.08.2009


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