Bundesamt für Umwelt BAFU

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Thema CO2-Abgabe

Am 1. Januar 2008 wurde in der Schweiz die CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen eingeführt. Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe: Die Einnahmen der Abgabe werden an Bevölkerung und Unternehmen zurückverteilt. Unternehmen können sich von der Abgabe befreien lassen.


Aktuelle Mitteilungen


Die CO2-Abgabe wird auf allen fossilen Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl, Erdgas oder Kohle erhoben, soweit sie energetisch genutzt werden. Die Erhebung der Abgabe erfolgt durch die Eidgenössische Zollverwaltung.  Die Treibstoffe (Benzin, Diesel) sind von der CO2-Abgabe nicht betroffen.

Anreize für Investitionen

Die Lenkungsabgabe führt zu höheren Preisen. Damit wird ein Anreiz gesetzt für den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen und für den vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Energieträger. Zudem werden Investitionen in effizientere Technologien attraktiver. 

Rückverteilung an Unternehmen und Bevölkerung

Die CO2-Abgabe ist keine Steuer. Die Einnahmen der Abgabe werden den Bürgerinnen und Bürgern über die Krankenkassen und den Unternehmen proportional zur Lohnsumme zurückverteilt. Die Erträge der Jahre 2008, 2009 und 2010 wurden gesamthaft 2010 rückverteilt. Seit 2011 erfolgt die Rückverteilung der Einnahmen jeweils im Erhebungsjahr. 

Möglichkeit zur Abgabebefreiung

Unternehmen können sie sich von der Abgabe befreien lassen, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu einer Begrenzung ihrer Emissionen verpflichten. 


Fachkontakt: co2-abgabe@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 01.03.2012

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http://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe/index.html?lang=de