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Bei der Erhebung der CO2-Abgabe, der Abgabebefreiung sowie der Rückverteilung der Einnahmen sind mehrere Vollzugsbehörden und Organisationen beteiligt.
bei der Einfuhr von fossilen Brennstoffen durch die Eidgenössische Zollverwaltung.
Das BAFU koordiniert die Rückverteilung des Abgabeertrags: für die Unternehmen über die AHV-Ausgleichskassen, bei Privatpersonen über die Krankenversicherer.
Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien lassen wollen, können sich an die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) wenden. Diese erarbeitet mit den Unternehmen den Vorschlag zur Reduktion der Emissionen, der beim BAFU beantragt werden muss. Das Bundesamt für Energie BFE unterstützt das BAFU bei der Beurteilung der Vorschläge sowie beim Monitoring der Zielwerte.
Die eidgenössische Zollverwaltung erstattet den Abgabe-befreiten Unternehmen die bezahlte Abgabe auf Gesuch hin zurück.
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