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CO2-Abgabe

Am 1. Januar 2008 wurde in der Schweiz die CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen eingeführt. Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe: Die Einnahmen der Abgabe werden an Bevölkerung und Unternehmen zurückverteilt. Unternehmen können sich von der Abgabe befreien lassen.


Aktuelle Mitteilungen


Die CO2-Abgabe wird auf allen fossilen Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl, Erdgas oder Kohle erhoben, soweit sie energetisch genutzt werden. Die Erhebung der Abgabe erfolgt durch die Eidgenössische Zollverwaltung.  Die Treibstoffe (Benzin, Diesel) sind von der CO2-Abgabe nicht betroffen.

Anreize für Investitionen

Die Lenkungsabgabe führt zu höheren Preisen. Damit wird ein Anreiz gesetzt für den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen und für den vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Energieträger. Zudem werden Investitionen in effizientere Technologien attraktiver. 

Rückverteilung an Unternehmen und Bevölkerung

Die C02-Abgabe ist keine Steuer. Die Einnahmen der Abgabe werden den Bürgerinnen und Bürgern über die Krankenkassen und den Unternehmen proportional zur Lohnsumme zurückverteilt. Die Einnahmen des Jahres 2008 werden 2010 rückverteilt. 

Möglichkeit zur Abgabebefreiung

Unternehmen können sie sich von der Abgabe befreien lassen, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu einer Begrenzung ihrer Emissionen verpflichten. 


Fachkontakt: co2-abgabe@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 02.05.2010

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Erstmalige Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft
02.06.2010 | 27 KB | PDF
Mehrwertsteuer auf Emissionsrechten (externer Link, neues Fenster)  - Praxis-Info der eidg. Steuerverwaltung, Juni 2010


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