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31.07.2012 - Seit 1999 führt das BAFU das Programm «Herdenschutz Schweiz», welches die Integration von Schutzhunden in die Herden fördert. Dank der Zusammenarbeit mit den Züchtern konnten Erfolge erzielt werden: In geschützten Nutztierherden kommt es nur noch vereinzelt zu Rissen durch Grossraubtiere. In Herden der westlichen Voralpen, welche von Herdenschutzhunden beschützt wurden, gab es sogar keine Verluste.
In diesem Fokus finden Sie:
Aktuell sind knapp 200 Herdenschutzhunde auf ca. 90 Alpen im Einsatz. Auf www.herdenschutzschweiz.ch sind auf einer interaktiven Karte alle Alpen markiert, auf denen Herdenschutzhunde präsent sind.
Herdenschutzhunde werden in Nutztierherden geboren und wachsen unter Schafen, Ziegen oder Rindern auf. Dadurch werden die Hunde von Geburt an mit den zu beschützenden Nutztieren sozialisiert und entwickeln eine enge Beziehung zu ihnen. Herdenschutzhunde sind treu, wachsam und mutig und arbeiten selbständig. Sie kontrollieren und verbellen alle und alles, was nicht zu ihrer Herde gehört, und was sie nicht kennen.
Siehe Film auf:
Grundsätzlich sind Herdenschutzhunde nicht gefährlicher als andere Hunde. Die Hunde werden sorgfältig gezüchtet und ausgewählt, damit sie sich gegenüber fremden Personen korrekt verhalten. Das Bundesamt für Umwelt BAFU arbeitet in diesem Bereich eng mit dem Verein Herdenschutzhunde Schweiz zusammen. An Züchter und Halter von Herdenschutzhunden werden hohe Anforderungen gestellt. Es ist wichtig, dass sich Personen, welche sich in der Nähe von Herdenschutzhunden aufhalten, korrekt verhalten und die Sicherheitshinweise auf den Informationsschildern respektieren.
Solange der Hund an der Leine geführt wird und ein gewisser Abstand zu den Herdenschutzhunden und der Nutztierherde eingehalten wird, wird er von diesen toleriert. Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, wird empfohlen, den Hund von der Leine zu lassen.
Sehen Sie dazu den Film über das richtige Verhalten gegenüber Herdenschutzhunden auf:
Wanderer, Mountainbiker und Jäger im Weidegebiet werden angehalten, den Einsatz der Herdenschutzhunde zu respektieren. Es reicht, wenn die Verhaltensregeln, welche auf den Informationsschildern im Weidegebiet angebracht sind, eingehalten werden:
Die auf 90 Alpen gesammelten Erfahrungen mit Herdenschutzhunden zeigen, dass diese gute Arbeit leisten: 2011wurden auf diesen Alpen nur noch wenige Risse gemeldet. In Herden der westlichen Voralpen, welche von Herdenschutzhunden beschützt wurden, gab es 2011 sogar keine Verluste. Aktuell werden von den rund 250‘000 gesömmerten Schafen ca. 30‘000 geschützt. Trotz der vielen Erfolge gibt es nach wie vor verschiedene Herausforderungen, wie z. B. der Schutz von Rinderherden und die Konflikte zwischen Herdenschutzhunden und Tourismus.
Damit Grossraubtiere und Kleinviehhaltung koexistieren können, hat das BAFU 1999 das Herdenschutzprogramm lanciert. Gleichzeitig hat das Bundesamt für Landwirtschaft BLW Massnahmen für eine verbesserte Bewirtschaftung der Alpen erlassen. Die Optimierung der Herdenführung mit Umtriebsweiden und Behirtung sind wichtige Voraussetzungen, damit Massnahmen zum Herdenschutz erfolgreich sein können. Die landwirtschaftliche Organisation AGRIDEA ist mit der nationalen Koordination der Herdenschutzmassnahmen beauftragt.
Das Programm besteht aus drei Säulen:
Der Verein Herdenschutzhunde Schweiz stellt im Auftrag des Bundes die Zucht und Ausbildung der Herdenschutzhunde sicher und fördert deren rechtskonformen und verantwortungsvollen Einsatz.
Das BAFU unterstützt die Nutztierhalter bei der Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen durch individuelle Beratung und Ausbildung sowie durch Beiträge für den Kauf und Unterhalt der Herdenschutzhunde. Dafür stehen dem BAFU aktuell 850‘000 CHF pro Jahr zur Verfügung. Zudem fördert das BLW mit finanziellen Anreizen die Umtriebsweiden und ständige Behirtung bei der Kleinviehsömmerung. Beide Systeme bieten gute Voraussetzungen für den Aufbau eines gut funktionierenden Herdenschutzes mit Hunden. Weiter werden den Nutztierhaltern sämtliche nachweislich durch Grossraubtiere gerissenen Nutztiere vergütet.
Grundsätzlich muss der Nutztierhalter die Bereitschaft zeigen, die für die Umsetzung von wirksamen Herdenschutzmassnahmen eventuell notwendigen Anpassungen beim Weidemanagement vorzunehmen und mit dem Herdenschutzprogramm zu kooperieren. Ein zusätzlicher Arbeitsaufwand ist sowohl beim Einsatz von Hunden wie von Zäunen zu akzeptieren. Der Einsatz von Herdenschutzhunden bleibt freiwillig und setzt eine Grundmotivation sowie ein hohes Mass an Eigenverantwortung voraus.
Die Wölfe breiten sich weiter aus, Rudelbildungen stehen bevor, und die Ansprüche an die Herdenschutzhunde und deren Halter steigen. Entsprechend benötigt das Herdenschutzprogramm des Bundes mehr finanzielle Mittel. Zurzeit erarbeitet das BAFU mit dem BLW einen Bundesratsbericht mit Lösungsvarianten für die nachhaltige rechtliche und finanzielle Absicherung des Herdenschutzes.
Seit 1995 besiedeln Wölfe durch natürliche Ausbreitung aus Frankreich und Italien die Schweiz. Aktuell wird der Wolfsbestand auf rund 10-20 Tiere geschätzt. Bis jetzt wurden 2012 fünf individuelle Wölfe genetisch nachgewiesen. Der Wolf ist durch das nationale Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der einheimischen wildlebenden Säugetiere und Vögel (JSG) sowie durch die Berner Konvention geschützt.
Wölfe sind für Menschen nicht gefährlich. Sie sind zwar nicht unbedingt scheue Tiere, aber sie weichen dem Menschen im Normalfall aus. Beim Wolf gibt es eine ökologisch mögliche und eine sozio-politische akzeptierte Dichte: Das heisst, dass in der Schweiz mehr Wölfe Nahrung finden würden, als die betroffene Bevölkerung bereit ist zu akzeptieren. Deshalb ist Wolfsschutz nur wirksam, wenn die Bergregionen genügend Zeit und Unterstützung bekommen, um mit dem Wolf leben zu lernen.
In diese Richtung geht auch die vom Bundesrat auf den 15. Juli 2012 in Kraft gesetzte revidierte Jagdverordnung. Sie sieht vor, dass in Zukunft ein Wolfsbestand reguliert werden kann, wenn er gross genug und stabil ist. Ziel ist, gemeinsam mit den anderen Alpenländern, eine langfristig überlebensfähige Wolfpopulation in den Alpen zu sichern.
Jährlich werden zwischen 100 und 350 Nutztiere gerissen, mehrheitlich Schafe. 2011 waren es 270 Nutztiere. Schäden an Nutztieren werden gemäss der Jagdverordnung gemeinsam durch Bund (80%) und Kantone (20%) entschädigt. Seit 1996 zahlt das BAFU durchschnittlich 40‘000 CHF pro Jahr für die Entschädigung von Wolfsschäden.
Das Management des Wolfs ist im Wolfskonzept Schweiz geregelt. Es stützt sich auf drei Pfeiler:
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