Bundesamt für Umwelt BAFU

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Ausbildungspflicht für die Fischerei ab 2009

Bern, 29.11.2007 - Ab dem 1. Januar 2009 gilt neu eine Ausbildungspflicht für die Fischerinnen und Fischer an Schweizer Gewässern: Wer ein Patent erwerben will, muss künftig genügend Kenntnisse über die fisch- und tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei nachweisen. In der Vollzugshilfe „Anforderung an die Fangberechtigung“ haben BAFU und BVet die Anforderungen an diese Ausbildung geklärt.

Was in der Jagd schon seit vielen Jahren Pflicht ist, wird nun auch in der Angelfischerei eingeführt: Alle Fischenden, welche eine Berechtigung zum Fang von Fischen oder Krebsen erwerben wollen, müssen sich ab dem 1. Januar 2009 über ausreichende fisch- und tierschutzrelevante Kenntnisse ausweisen können (Sachkunde-Nachweis). Die Pflicht für eine Ausbildung leitet sich vom neuen Tierschutzgesetz ab. Dieses wurde im Frühling 2006 vom Parlament verabschiedet und unterstellt neuerdings auch die Nutzung der Fische den Tierschutzvorschriften.

Wie diese Ausbildung konkret aussehen soll, haben die Bundesämter für Umwelt BAFU und Veterinärwesen BVet nun in der Vollzugshilfe „Anforderung an die Fangberechtigung" geklärt: Die Fischer und Fischerinnen sollen im Minimum die Grundausbildung mit den wichtigsten fischereirelevanten Aspekten und einem Schwerpunkt auf den tierschutzrelevanten Umgang mit dem Fisch absolvieren.

Der neue Sachkunde-Nachweis wird schweizweit anerkannt sein, das BAFU strebt zudem die Anerkennung im angrenzenden Ausland an. Um ihn zu erlangen, wird man sich künftig das notwendige Wissen in einem Kurs aneignen müssen. Einige Kantone verlangen dies bereits heute von ihren Fischenden.

Die Anforderungen an die Ausbildung sind auf die verschiedenen Patentkategorien zugeschnitten. Dabei wird zwischen so genannten Kurzzeit-Patenten einerseits und den Monats- bis Jahrespatenten andererseits unterschieden (siehe Kasten). Bereits bestehende Kurse von Kantonen und Fischereivereinen, die teilweise weit mehr als das vom Bund verlangte Minimum vermitteln, sollen weiterhin durchgeführt und als Sachkunde-Nachweis anerkannt werden. Ebenso sollen die Ausbildungen der Berufsfischer, Fischzüchter und Fischereiaufseher als Sachkunde-Nachweis anerkannt werden.

KASTEN
Sachkunde-Information und Sachkunde-Nachweis

Sachkunde-Information (Broschüre) für Kurzzeit-Patente und Freiangler/innen

Für den Erwerb eines Kurzzeit-Patents (weniger als 1 Monat Gültigkeitsdauer) wird mittels einer Broschüre, der Sachkunde-Information, über die wichtigsten fisch- und tierschutzrelevanten Aspekte der Angelfischerei informiert. Diese Information wird zusammen mit dem Kurzzeit-Patent abgegeben. Sie wird auch via Internet verfügbar sein, damit Freiangelnde, die ohne Patent fischen dürfen, ebenfalls Zugang zur Sachkunde-Information haben.

Sachkunde-Nachweis (Kurs) für alle Patente ab 1 Monat Gültigkeitsdauer

Wer ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Monat oder länger erwerben will, muss sich in einem Kurs die verlangten Kenntnisse aneignen. Auch Erwerber/innen eines Kurzzeit-Patents oder Freiangelnde sind willkommen, solche Kurse zu besuchen.

Private Fischereirechte

Alle Regelungen bezüglich der Angelfischerei gelten auch für Fischende an privaten Gewässern.

 

Adresse für Rückfragen:

Erich Staub, Sektion Fischerei und aquatische Fauna, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 32 293 77
Pascale Steiner, Sektion Fischerei und aquatische Fauna, BAFU, Tel. 031 32 472 83

Herausgeber:

Bundesamt für Umwelt
Internet: http://www.umwelt-schweiz.ch


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