Bundesamt für Umwelt BAFU

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Neue Wege im Umgang mit dem Kormoran

Bern, 15.02.2008 - Der Kormoran etabliert sich in der Schweiz und anderen Ländern Mitteleuropas als Brutvogel. Im Sommer 2007 wurden in der Schweiz bereits rund 350 Brutpaare in sieben Kolonien gezählt. Die fischfressenden Vögel geraten jedoch immer wieder in Konflikt mit den Berufsfischern. Das BAFU hat nun aufgrund von Diskussionen in der Arbeitsgruppe Kormoran und Fischerei beschlossen, neue Wege für den Umgang mit dem Kormoran einzuschlagen.

Einst ein traditioneller Wintergast, begann der Kormoran 2001 erstmals am Neuenburgersee zu brüten. Seither geraten die fischfressenden Vögel zunehmend in Konflikt mit den Berufsfischern. Sie sind einerseits eine direkte Konkurrenz für den Fischfang, besonders während der warmen Sommermonate, weil die Fische dann in den oberen Wasserschichten leben und für die Kormorane leicht erreichbar sind. Andererseits fressen sie die in den Netzen gefangenen Fische oder lassen sie angepickt (und dadurch nicht mehr vermarktbar) in durchlöcherten Netzen zurück.

Gemäss der 2005 überarbeiteten Fassung des zwischen Vogelschutz und Fischerei ausgehandelten „Massnahmenplans Kormoran und Fischerei" sollen Kormorankolonien an grösseren Seen grundsätzlich unbehelligt bleiben, an Fliessgewässern sollen diese Brutansiedlungen aber verhindert werden. Heute brüten die Kormorane überwiegend in den ruhigen Vogelschutzgebieten von Mittellandseen, wo sie gemäss geltender Rechtslage vor Eingriffen sicher sind.

Berufsfischer fordern Massnahmen

Wegen der zusätzlichen Umtriebe und finanziellen Einbussen fordern die Berufsfischer nun von den Behörden, dass der Massnahmenplan weiterentwickelt wird, um die brütenden Kormoranbestände an den Seen zu stabilisieren. Ihre Forderungen betreffen besonders die rund 250 Brutpaare umfassende Kolonie im Wasser- und Zugvogelreservat „Fanel - Chablais de Cudrefin", einem international bedeutenden Vogelschutzgebiet.

Zur Neubeurteilung der Situation im Fanel hat das BAFU zwei Expertengutachten erstellen lassen (vgl. Kasten 1) und diese mit der Arbeitsgruppe Kormoran und Fischerei (Zusammensetzung siehe Kasten 2) am 8. Februar 2008 diskutiert. An dieser konstruktiven Sitzung anerkannten alle Teilnehmenden, dass die zunehmende Zahl an Kormoranen ein Problem für die Berufsfischer darstellt. Ebenfalls einig war man sich, dass es nicht darum gehen kann, die Kormoranpopulation zu eliminieren. Trotz einiger geäusserten Vorbehalte wurden beide Gutachten als sachliche Diskussionsgrundlage und Handlungsbasis akzeptiert.

Neue Ansätze für das Kormoranmanagement

Aufgrund der Diskussionen in der Arbeitsgruppe Kormoran und Fischerei hat das BAFU folgende Beschlüsse gefasst:

  • Das BAFU lanciert gemeinsam mit den Berufsfischern auf dem Neuenburgersee ein Projekt, in welchem neue Massnahmen zur Schadenprävention an den Netzen entwickelt und getestet werden sollen.
  • Den Kantonen wird empfohlen, als weitere Schadenverhütungsmassnahme Abschüsse von einzelnen Kormoranen an den ausgelegten Netzen - am Entstehungsort des Schadens - im Rahmen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung zu bewilligen. Ob Schäden an den Fischernetzen entschädigt werden sollen, müssen die Kantone individuell entscheiden.
  • Das BAFU leitet eine Änderung der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) in die Wege. Mit einer Anpassung der Schutzverordnung soll den Kantonen die Möglichkeit gegeben werden, bei übermässigen Schäden auch in die Brutkolonien in den Schutzgebieten regulierend einzugreifen. Über die Verordnungsänderung wird der Bundesrat entscheiden. Eine Neuerung könnte frühestens für die Brutsaison 2009 wirksam werden.
  • Ein Arbeitsausschuss überdenkt die Empfehlungen des Kormoranmassnahmenplans 2005 für das Sommerhalbjahr. Die Weiterentwicklung der Vereinbarung soll insbesondere prüfen, wo der Schutz an den Flussstauen aufgehoben werden kann.

 

KASTEN 1
Gutachten über das Schadenausmass und das Management des Kormorans am Neuenburgersee

Das BAFU hat unter Einbezug der Arbeitsgruppe Kormoran und Fischerei zwei Gutachten zum Kormoranmanagement am Neuenburgersee in Auftrag gegeben. Diese betrafen das Ausmass der Schäden bei den Berufsfischern am Neuenburgersee sowie die voraussichtlichen Wirkungen einer Bestandeskontrolle der Kolonie im Wasservogelschutzgebiet Fanel - Chablais de Cudrefin.

Wie die Abklärungen über das Ausmass der Schäden des Kormorans bei den Berufsfischern zeigen, fangen die rund 40 Berufsfischer am Neuenburgersee Fische mit einem Verkaufswert von 3,5 Mio. Franken. Der Ertragsverlust durch die aus den Netzen entnommenen Fische und durch die Mehrinvestition wegen den Löchern, welche die Kormorane beim Plündern der Netze zurücklassen, entsprechen einem Betrag von 5'700 Fr. pro Fischereibetrieb und Jahr. Für den ganzen Neuenburgersee ergibt sich eine Schadensumme von gut 200'000 Franken.

Das Gutachten über die Entwicklung der Kormoranpopulation am Neuenburgersee und die möglichen Einwirkungen auf dieses Populationssystem zeigt, dass die Verhältnisse am Neuenburgersee eng gekoppelt sind mit der Entwicklung der europäischen Kormoranpopulation, die sich vom Mittelmeer bis Skandinavien erstreckt. Der Brutbestand am Neuenburgersee wird voraussichtlich weiterhin rasch anwachsen. Auch ist mit der Bildung von weiteren Kolonien im Grossraum Neuenburgersee zu rechnen. Modellsimulationen über Eingriffe in das Brutgeschehen zeigen, dass eine Stabilisierung der Kolonie möglich ist, wenn beispielsweise jährlich mehr als zwei Drittel der Gelege so manipuliert werden, dass sie ohne Fortpflanzungserfolg bleiben. Allerdings birgt das System auch einige Unbekannten wie das mögliche Ausweichen der Kolonie auf andere Standorte. Deshalb wird im Gutachten empfohlen, ein besonderes Gewicht auf die Massnahmen zur Verhütung der Netzschäden zu legen.

 

Kasten 2
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Kormoran und Fischerei

In der Arbeitsgruppe Kormoran und Fischerei vertreten sind das Bundesamt für Umwelt, Berufsfischereiverbände aus der Deutschschweiz und der Romandie, der Schweizerische Fischereiverband, der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, Pro Natura, die EAWAG, die Schweizerische Vogelwarte Sempach sowie Jagd- und Fischereiverwalter der Kantone St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Bern, Neuenburg, Zürich, Luzern und Aargau.

Adresse für Rückfragen:

Willy Geiger, Vizedirektor Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 322 90 00

Herausgeber:

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