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Die Grossraubtiere Luchs und Wolf haben in den vergangenen Jahren in der Schweiz immer mehr Lebensraum gefunden und bereichern die Artenvielfalt. Die zunehmenden Bestände führen aber auch zu Konflikten: Schäden an Nutztieren und sinkende Wildbestände haben Auseinandersetzungen mit Landwirten und Jägern zur Folge. In einer stark genutzten Kulturlandschaft wie in der Schweiz muss ein Gleichgewicht gesucht werden zwischen Schutz und Nutzung. Die öffentliche Diskussion, welche Bestandesgrössen bei Grossraubtieren tragbar sind, ist notwendig. Die Kantone fordern seit längerem die Möglichkeit, auch die Bestände gewisser geschützter Tiere temporär regulieren zu können - wenn auch unter strengen Auflagen.
Trendsportarten wie Variantenskifahren und Schneeschuhlaufen erhöhen den Druck auf die letzten Rückzugsräume von Wildtieren. Sobald aber die freizeittouristische Nutzung ein gewisses Mass überschreitet, kann das Überleben von Tieren gefährdet sein. Das vom Bundesparlament im Jahr 2007 überwiesene Postulat von Nationalrätin Evi Allemann fordert deshalb den Bundesrat zum Handeln auf.
Entwicklung der letzten zwanzig Jahre nachvollziehen
Aus diesen Gründen hat das Bundesamt für Umwelt BAFU vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK den Auftrag bekommen, eine Teilrevision der Jagdverordnung vorzubereiten. Dabei sollen die rechtlichen Grundlagen an die Entwicklungen der letzten zwanzig Jahre angepasst werden. Insbesondere soll der umstrittene Begriff „Wildschaden" präzisiert werden (siehe Kasten). Zudem soll der Auftrag an die Kantone konkretisiert werden, wildlebende Tiere vor übermässiger Störung durch Freizeitaktivitäten zu schützen. Insbesondere die Ausscheidung von Wildruhezonen ist ein taugliches Mittel, um den Freizeitsport in einem für die Wildtiere erträglichen Sinn zu lenken.
Der im Jagdgesetz verwendete Begriff „Wildschaden" ist seit der Inkraftsetzung des Konzepts Luchs Schweiz im Jahre 2004 umstritten. Interessenvertreter sind sich nicht einig über die rechtliche Auslegung dieses für die Möglichkeiten der Regulation von geschützten Arten zentralen jagdrechtlichen Begriffs. Während die eine Seite der Meinung ist, das heutige Jagdgesetz, die Jagdverordnung und die BAFU-Konzepte böten genügend Spielraum für die Regulation von geschützten Arten, vertritt die andere die gegenteilige Meinung. Das BAFU ist der Ansicht, dass der Wildschadenbegriff im Jagdgesetz relativ breit ausgelegt werden kann. Stark eingeschränkt sind aber die gesetzlich vorgesehenen Spielräume bei der Regulation von geschützten Tierarten durch die Jagdverordnung. Diese Sicht ist nun durch ein Rechtsgutachten von einem unabhängigen juristischen Experten bestätigt worden.