Bundesamt für Umwelt BAFU

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Weitere Wölfe nachgewiesen

Bern, 11.08.2009 - Genetische Analysen bestätigen neue Wölfe in der Schweiz. Seit dem Herbst 2007 wurden damit mindestens 12 verschiedene Wölfe nachgewiesen, darunter zwei Wölfinnen. Die Anwesenheit von 5 bis 6 weiteren Tieren ist wahrscheinlich.

Die jüngsten Resultate der genetischen Analysen von Kot- und Speichelproben (bei Schafrissen gesammelt) belegen, dass in der Schweiz drei neue Wölfe unterwegs sind: je ein Männchen im Val d'Illiez und in Graubünden, sowie ein bisher nicht bekanntes Weibchen in der Grenzregion der Kantone Bern und Freiburg.

Insgesamt 12 Wölfe genetisch nachgewiesen

Damit sind in den letzten zwei Jahren in der Schweiz insgesamt mindestens 12 verschiedene Wölfe genetisch nachgewiesen worden. In der Region Waadt-Freiburg-Bern halten sich zurzeit ein Männchen und ein Weibchen auf. Aktuell nicht bestätigt ist das im Herbst 2007 im Val d'Illiez festgestellte Weibchen. Dass die Wölfin aber noch im Chablais valaisan umherstreift, ist wahrscheinlich, da die Walliser Behörde Hinweise auf die Präsenz von mehreren Tieren hat. Für Nachwuchs gibt es nach wie vor keine gesicherten Belege.

Der Nachweis in der Bündner Herrschaft dürfte von einem wandernden Wolf stammen. Es könnte auch dasselbe Tier sein, welches im Frühjahr im Kanton Schwyz festgestellt wurde. Im Goms, im Valle di Blenio und bei Bosco Gurin gab es Risse, die auf weitere Wölfe hindeuten. Damit kann der Wolfsbestand in der Schweiz auf 12 in den letzten zwei Jahren genetisch nachgewiesene und vermutlich fünf bis sechs weitere Wölfen beziffert werden (siehe Kasten 1), wobei anzunehmen ist, dass sich aktuell mindestens ein Paar darunter befindet. Dies deutet darauf hin, dass sich in der Schweiz allmählich Rudel bilden.

Die Ausbreitung der Wölfe in der Schweiz ist aus Sicht des Artenschutzes erfreulich, handelt es sich beim Wolf doch um eine international streng geschützte Tierart, welche in der Schweiz fast ein Jahrhundert lang ausgerottet war. Auf der anderen Seite führt die Präsenz von Wölfen zu Konflikten mit der Schafhaltung. Der Bund regelt den Umgang mit diesen Zielkonflikten im Konzept Wolf Schweiz (siehe Kasten 2).

 

KASTEN 1
Wolfspräsenz in der Schweiz

(Legende: fett = 2009 genetisch nachgewiesen und aktuell präsent  /  GROSSBUCHSTABEN = 2007/2008 genetisch nachgewiesen und wahrscheinlich präsent  /  Wolf = genetisch nachgewiesen, aber unbekanntes Individuum und Geschlecht  /  (in Klammern) = vermutet wegen Rissen und Beobachtungshinweisen)

  • Val d'Illiez: 1 Männchen, 1 WEIBCHEN, (1-2 weitere Wölfe)
  • Val des Dix: 1 Wolf
  • Goms: (1 Wolf)
  • VD-FR-BE: 1 Männchen, 1 Weibchen
  • Luzern-Entlebuch: 1 Männchen
  • Schwyz: 1 Wolf
  • Bündner Herrschaft: 1 Männchen (vermutlich Durchzügler und möglicherweise identisch mit Schwyzer Wolf)
  • Surselva: 1 Männchen, 1 Wolf
  • Val Mustair: 1 WOLF
  • Verzasca: 1 Wolf
  • Leventina: 1 MAENNCHEN
  • Blenio: (1 Wolf)
  • Bosco Gurin: (1 Wolf)

 

KASTEN 2
Abschusskriterien nach dem Konzept Wolf Schweiz

Das Konzept Wolf Schweiz unterscheidet zwischen dem ersten Jahr, wenn ein Wolf in einer Region unterwegs ist und den Folgejahren. Für beide Zeitabschnitte gibt es je verschiedene Bestimmungen betreffend Herdenschutz und den in der Folge geltenden minimalen Rissanzahl, bei der ein Abschuss des schadenstiftenden Wolfs in Betracht gezogen werden kann.

Das erste Jahr entspricht einer Anpassungsphase an eine neue Situation, weil die Schafhalter erst aufgefordert werden, Herdenschutz zu betreiben, wenn der Verdacht auf eine regionale Wolfspräsenz besteht. Es gelten als Abschusslimiten: 25 Risse innerhalb eines Monats und 35 Risse innerhalb von vier Monaten. Voraussetzung ist aber, dass die Schafhalter beim Verdacht auf Wolfspräsenz mit der Wildhut Kontakt aufnehmen, mit dem nationalen Herdenschutzprogramm kooperieren und die empfohlenen Massnahmen umsetzen.

Für Folgejahre werden andere Bedingungen gestellt. Gefordert sind: frühzeitige Planung und eigenständige Kontaktnahme mit dem Herdenschutzprogramm des Bundes, Anstrebung der ständigen Behirtung und Abklärung der Herdenzusammenlegung, eigenverantwortliche und konstruktive Mitarbeit. Herdenschutzhunde sind nicht eine obligatorische Massnahme, sie sind aber in vielen Fällen am wirksamsten. Es gelten im Normalfall auch in Folgejahren die Kriterien 25 und 35 Risse.

Wenn alle möglichen, praktikablen und finanzierbaren Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden und es trotzdem zu Schäden kommt, verringert sich das Kriterium zur Bewilligung eines Abschusses auf 15 Risse. Die ständige Behirtung, der Einsatz von Herdenschutzhunden sowie das Arbeiten mit Nachtpferchen sind in diesem Fall die zentralen Säulen im Herdenschutz. Wo diese Massnahmen nicht möglich sind, muss die zukünftige Nutzung einzelner Flächen grundsätzlich überdacht werden. Als kurzfristige Massnahme kann der Wolf auf dem nicht schützbaren Gebiet zum Abschuss freigegeben werden.

Weil sich die Situation auf jeder Alp etwas anders präsentiert, muss die zuständige interkantonale Kommission für das Management der Grossraubtiere (IKK) jeden Fall einzeln beurteilen. Die Protokolle der Kommissionssitzungen sowie die Berichte über die Risse und die getroffenen Präventionsmassnahmen stehen bei einer Abschussempfehlung den rekursberechtigten Organisation zu Einsicht zur Verfügung.

Das Konzept Wolf ist eine Vollzugshilfe des BAFU und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Es konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe und soll eine einheitliche Vollzugspraxis ermöglichen. Das Konzept gewährleistet einerseits ein grosses Mass an Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit, andererseits ermöglicht es im Einzelfall flexible und angepasste Lösungen. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen. Andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen, gemäss Gerichtspraxis muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie rechtskonform sind. Vollzugshilfen des BAFU werden unter Einbezug der Kantone und aller betroffenen Kreise erarbeitet.

Adresse für Rückfragen:

Reinhard Schnidrig, Chef Sektion Jagd, Wildtiere und Waldbiodiversität, Tel. 031 323 03 07

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