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Das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) bestimmt Reduktionsziele für die Emission von CO2 auf fossilen Energieträgern. Das Gesetz definiert weiter, dass sich Verbraucher von der CO2-Abgabe befreien lassen können, wenn sie sich zu einem Begrenzungsziel verpflichten. Im Umfang des Begrenzungsziels werden den teilnehmenden Unternehmen vom BAFU Emissionsrechte zugeteilt. Gemäss dem CO2-Gesetz sind die zugeteilten Emissionsrechte (CH-Units, CHU) handelbar.
Bisher bestand kein zentraler Handelsplatz in diesem Bereich. Mit der Lancierung einer Handelsplattform für CO2-Emissionsrechte in enger Zusammenarbeit mit dem BAFU verbessert die BEKB | BCBE die Transparenz in Bezug auf die Preisfindung und die Handelsvolumen. Durch die laufende Publikation der Kurse und der gehandelten Volumen auf www.otc-x.ch können sich die Marktteilnehmenden ab Montag, 16. November 2009, jederzeit schnell und einfach informieren. Die Übertragung der gehandelten Emissionsrechte erfolgt wie bis anhin über das nationale Emissionshandelsregister des BAFU. Die BEKB | BCBE unterhält dazu ein Konto im nationalen Register als zentrale Abwicklungsstelle für die gehandelten Emissionsrechte.