Bundesamt für Umwelt BAFU

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Waldfläche: Druck auf den Wald in Siedlungsnähe

Die Waldfläche in der Schweiz nimmt laufend zu. Doch diese Ausdehnung konzentriert sich vor allem auf das Berggebiet und betrifft in erster Linie von der Landwirtschaft aufgegebene Wiesen und Weiden. Im Flachland hingegen steht der Wald zunehmend unter Druck.

Waldstadt Bremer
Terrain der projektierten «Waldstadt Bremer» in Bern. Im Hintergrund: Hochhaus des Lindenhofspitals.
© BAFU/Franca Pedrazzetti

Ökonomisch für die Stadt, sozial für die Bevölkerung, ökologisch für die Umwelt: Die Promotorinnen und Promotoren sind des Lobes voll über ihr Projekt «Waldstadt Bremer». «Durch die Schaffung von zentrumsnahem, mit dem öffentlichen Verkehr bestens erschlossenem Wohnraum ist das Projekt eine überzeugende Antwort und ein aktiver Beitrag gegen die weitere Zersiedelung mit ihren negativen Folgen wie zunehmende Pendlerströme und die Überbauung bisher zusammenhängender Landschaftszüge in den ländlich gebliebenen Gebieten der Agglomera­tion Bern», heisst es auf der Website des Projekts.

Das Terrain, auf dem dereinst 10‘000 Menschen wohnen sollen, ist in der Tat nur 1,5 Kilometer vom Bahnhof Bern entfernt und liesse sich problemlos an das öffentliche Verkehrsnetz anschlies­sen. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote liegen in Fusswegdistanz. Dank verdichteter Bauweise wäre der Flächenbedarf pro Bewohnerin und Bewohner gering, und gebaut würde durchwegs nach MINERGIE-Standard.

Allerdings müssten der Waldstadt 43 Hektaren Stadtwald weichen. Dieses Opfer sei zu verschmerzen, wird argumentiert, zumal es sich beim fraglichen Teil des Bremgartenwaldes um eine ökologisch entwertete Fläche handle, wo «heute kaum wild lebende Tiere zu finden sind». So sieht es zumindest Na­tionalrätin Ursula Wyss (SP), die den «Förderverein Waldstadt Bremer» präsidiert. Das Terrain ist eingeklemmt zwischen dem Länggassquartier und der A 1. Das Ärgernis der seinerzeit durch den Wald gezogenen Autobahn wäre nach dem Bau der Waldstadt aus den Ohren und aus dem Sinn, denn das Projekt sieht auch eine Überdachung der Nationalstrasse vor. «Ist dieses Waldstück wirklich derart unbedeutend, dass es nur mit ­einer Überbauung aufgewertet werden kann?», fragt sich ­Lukas Bühlmann, Direktor der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (VLP-ASPAN) bei einem Augenschein. Der Spaziergang führt durch einen jungen Eichenwald. Die gepflanzten Bäume stehen in einer Windwurfschneise, die der Orkan ­Lothar nach Weihnachten 1999 in den Bremer geschlagen hatte. Vor allem in die Jahre gekommene Eichenwälder sind artenreiche Lebensräume. Das vielstimmige Vogelkonzert im Frühling zeugt davon, dass der Jungwald jetzt schon zu den ornithologisch interes­santeren Orten im Bremgartenwald gehört.

Vielfältiger WaldlebensraumNeues Fenster
Vielfältiger Waldlebensraum Vielfältiger Waldlebensraum, begrenzt durch eine lärmende Autobahn: Beim Bau der Berner «Waldstadt Bremer» würde beides verschwinden.
© BAFU/Franca Pedrazzetti
Schutz des Kulturlandes auf Kosten des Waldes? Trotz des zunehmenden Drucks hat die Waldfläche in den letzten Jahrzehnten auch im Mittelland nicht abgenommen. Wie die drei Landesforstinventare zeigen, blieb sie zwischen 1983 und 2006 ungefähr konstant. Im etwa gleichen Zeitraum – nämlich von 1979/85 bis 2004/09 – sind in 16 Kantonen, welche die halbe Schweiz ab¬decken, mehr als 37‘000 Hektaren Landwirtschaftsfläche überbaut worden.

Weil dadurch auch Kulturland knapp wird, ist es verständlich, dass Landwirtschaftskreise darauf pochen, die Agrarflächen besser vor Überbauung zu schützen – ähnlich wie den Wald oder auch in Konkurrenz zu ihm. So steht die Forderung im Raum, das Rodungsverbot zu lockern. Für Lukas Bühlmann ist dies eine gefährliche Sache: «Zu viel steht hier auf dem Spiel. Der Wald hat in den Agglomerationen eine enorme Bedeutung für die Wohnqualität. Dank den strengen Vorschriften zur Walderhaltung haben wir trotz einer massiven Siedlungsentwicklung immer noch eine abwechslungsreiche Landschaft mit schönen Naherholungsräumen. Gelockerte Rodungs-voraussetzungen würden in Gebieten, wo Bauland teuer ist und wo die Preise für Waldboden verlockend tief sind, einen weiteren Zersiedlungsschub auslösen.» Das Kulturland müsse mit raumplanerischen Instrumenten vor Überbauung bewahrt werden, findet er. Die Landschaftsinitiative der Umweltorganisationen sowie die Teilrevision des Raum¬planungsgesetzes als Gegen¬vorschlag dazu seien Schritte in diese Richtung.

Flexibilisierung der Waldflächenpolitik. Der­zeit ist auch eine Revision des Wald­gesetzes hängig. Sie strebt eine «Flexibilisierung der Waldflächenpolitik» an. Dabei geht es aber nicht darum, Rodungen für den Siedlungsbau zu erleichtern. Anlass für den entsprechenden Vorstoss der zuständigen Ständeratskommission (UREK-SR) war vielmehr die anhaltende Ausbreitung des Waldes im Berggebiet.

Als 1876 das erste Schweizer Wald­gesetz geschaffen wurde, galt es, den geplünderten und dramatisch geschrumpften Bergwald wieder aufzubauen, um Überschwemmungen, Lawinen und andere Naturgewalten einzudämmen. Für das Berggebiet war eine Erweiterung der Waldfläche von existenzieller Bedeutung. Heute ist dem nicht mehr so. In den letzten 150 Jahren ist die hiesige Waldfläche um rund die Hälfte gewachsen, die Ausbreitung erfolgte hauptsächlich im Berggebiet. Der Trend hält hier immer noch an. Zwischen 1995 und 2005 erweiterte der Wald in den ­Alpen sein Terrain um mehr als 9 Prozent. Die Zunahme der Waldfläche erfolgt auf Kosten von wenig produktiven, schlecht erschlossenen und steilen Wiesen und Weiden. Weil sich deren landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr lohnt, werden sie aufgegeben.

Drohender Verlust an Biodiversität. Die Entwicklung sei nicht nur schlecht, meint Bruno Röösli, Leiter der Sektion Waldpolitik und Walderhaltung beim BAFU: «Wo Wald neu aufkommt, verbessert sich der Schutz gegen Naturgefahren, neue Holzressourcen wachsen heran, und es wird CO2 gespeichert.»

Anderseits leidet aber das sehr vertraute - und von den Touristen geschätzte - Landschaftsbild, wenn das Wechselspiel von Wald und offener Landschaft verloren geht. Zudem weisen die betroffenen Flächen oft eine hohe Vielfalt auf. Ihre Umwandlung in Wald ist mit Bio­diversitätsverlusten verbunden. Dies gilt namentlich für Trockenwiesen und -weiden (TWW). Etwa 12 Prozent der TWW-Flächen von nationaler Bedeutung liegen derzeit brach und drohen, von Sträuchern und Bäumen überwachsen zu werden.

Statischer statt dynamischer Waldbegriff. So wichtig es ist, den Wald im Mittelland vor Überbauung zu schützen, so sinnvoll kann es sein, seine weitere Ausbreitung im Berggebiet zu bremsen oder besser zu steuern. In diese Richtung zielt die Waldgesetzrevision, welche voraussichtlich im Sommer und Herbst 2011 vom Parlament behandelt wird.

Das derzeit gültige Gesetz geht von dynamischen Waldgrenzen aus: Eine einwachsende Fläche wird zum Wald, sobald sie Waldfunktionen erfüllen kann - beziehungsweise den Kriterien bezüglich Ausdehnung und Alter des Baumbestandes genügt. Eine Rodung ist dann verboten. Künftig soll die Waldgrenze in Gebieten mit unerwünschter Waldzunahme statisch festgelegt werden können. Bei der Revision der Nutzungspläne würde der Wald von anderen Zonen abgegrenzt: Die benachbarte Wiese bliebe rechtlich eine Wiese, auch nachdem Waldbäume von ihr Besitz ergriffen hätten. Folgerichtig dürften sie entfernt werden, falls der Bewirtschafter die landwirtschaftliche Nutzung wieder aufnehmen will. Das Ziel, eine Ausbreitung der Wälder zu verhindern, werde man allein mit dieser Massnahme allerdings nicht erreichen können, räumt Bruno Röösli ein. Denn eine Revision des Waldgesetzes lässt die Ursachen unberührt. Eine kürzlich publizierte Studie im Auftrag des BAFU untersucht die Einflussfaktoren und Szenarien der künftigen Waldflächenentwicklung und gibt Empfehlungen zu deren Steuerung ab. Entscheidend sei die Landwirtschaftspolitik, heisst es im Bericht. Um das Einwachsen von Wald zu stoppen, brauche es Anreize, die betroffenen Flächen weiterhin zu mähen oder beweiden zu lassen. Dabei gelte es, Prioritäten zu setzen, denn die Mittel sind begrenzt. Das Geld ist vorrangig für Flächen einzusetzen, die aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes offen bleiben sollen. Wo dies nicht sein muss, kann man die Natur getrost gewähren lassen.

Hansjakob Baumgartner


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Zuletzt aktualisiert am: 16.05.2011

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