Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser, wie Firefox 3 oder Internet Explorer 7
Beginn Inhaltsbereich
Die Waldfläche in der Schweiz nimmt laufend zu. Doch diese Ausdehnung konzentriert sich vor allem auf das Berggebiet und betrifft in erster Linie von der Landwirtschaft aufgegebene Wiesen und Weiden. Im Flachland hingegen steht der Wald zunehmend unter Druck.
Ökonomisch für die Stadt, sozial für die Bevölkerung, ökologisch für die Umwelt: Die Promotorinnen und Promotoren sind des Lobes voll über ihr Projekt «Waldstadt Bremer». «Durch die Schaffung von zentrumsnahem, mit dem öffentlichen Verkehr bestens erschlossenem Wohnraum ist das Projekt eine überzeugende Antwort und ein aktiver Beitrag gegen die weitere Zersiedelung mit ihren negativen Folgen wie zunehmende Pendlerströme und die Überbauung bisher zusammenhängender Landschaftszüge in den ländlich gebliebenen Gebieten der Agglomeration Bern», heisst es auf der Website des Projekts.
Das Terrain, auf dem dereinst 10‘000 Menschen wohnen sollen, ist in der Tat nur 1,5 Kilometer vom Bahnhof Bern entfernt und liesse sich problemlos an das öffentliche Verkehrsnetz anschliessen. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote liegen in Fusswegdistanz. Dank verdichteter Bauweise wäre der Flächenbedarf pro Bewohnerin und Bewohner gering, und gebaut würde durchwegs nach MINERGIE-Standard.
Allerdings müssten der Waldstadt 43 Hektaren Stadtwald weichen. Dieses Opfer sei zu verschmerzen, wird argumentiert, zumal es sich beim fraglichen Teil des Bremgartenwaldes um eine ökologisch entwertete Fläche handle, wo «heute kaum wild lebende Tiere zu finden sind». So sieht es zumindest Nationalrätin Ursula Wyss (SP), die den «Förderverein Waldstadt Bremer» präsidiert. Das Terrain ist eingeklemmt zwischen dem Länggassquartier und der A 1. Das Ärgernis der seinerzeit durch den Wald gezogenen Autobahn wäre nach dem Bau der Waldstadt aus den Ohren und aus dem Sinn, denn das Projekt sieht auch eine Überdachung der Nationalstrasse vor. «Ist dieses Waldstück wirklich derart unbedeutend, dass es nur mit einer Überbauung aufgewertet werden kann?», fragt sich Lukas Bühlmann, Direktor der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (VLP-ASPAN) bei einem Augenschein. Der Spaziergang führt durch einen jungen Eichenwald. Die gepflanzten Bäume stehen in einer Windwurfschneise, die der Orkan Lothar nach Weihnachten 1999 in den Bremer geschlagen hatte. Vor allem in die Jahre gekommene Eichenwälder sind artenreiche Lebensräume. Das vielstimmige Vogelkonzert im Frühling zeugt davon, dass der Jungwald jetzt schon zu den ornithologisch interessanteren Orten im Bremgartenwald gehört.
Bedrohter Waldlebensraum. Auf anderen Flächen, die man roden müsste, finden sich ebenfalls naturnahe Waldbiotope. Ihre Zerstörung wäre nicht der einzige Negativposten in der Ökobilanz des Projekts. Auch der grosse Rest des Waldes würde an Lebensraumqualität einbüssen. Der stadtseits gelegene Teil des Waldes wird heute intensiv als Erholungsraum genutzt, der Druck würde sich waldeinwärts auch auf derzeit kaum begangene Flächen verlagern, denn gegenwärtig wird der Zugang in den «Bremer» jenseits der A 1 durch die wenigen Fussgängerbrücken kanalisiert. In den Abschnitten dazwischen befinden sich störungsarme Wildeinstände - gerade in Autobahnnähe, wo niemand gerne promeniert. Nach dem Bau der Waldstadt wäre der Störungsdruck zumindest in ihrem Nahbereich flächendeckend.
Das Schweizer Waldgesetz verbietet Rodungen, die Hürden für Ausnahmebewilligungen sind hoch. Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass ein Bauvorhaben auf den vorgesehenen Standort angewiesen ist. Bei der Waldstadt Bremer sei dies nicht der Fall, findet Lukas Bühlmann: «Bern hat noch Baulandreserven.» Er verweist dabei auf den Entwicklungsschwerpunkt Ausserholligen oder auf das - ebenfalls an das Länggassquartier grenzende - Viererfeld. Hier ist ein Überbauungsprojekt zwar im ersten Anlauf an der Urne gescheitert, aber es könnte in veränderter Form neu aufgelegt werden. «Solange es derart grosse unternutzte Flächen und Potenzial für bauliche Verdichtung gibt, besteht kein Grund, im Wald zu bauen», sagt der Jurist und Raumplaner.
Kein Präjudiz? Den Beteuerungen, mit einer Rodungsbewilligung für die Waldstadt würde keine juristische Vorentscheidung getroffen, misstraut Lukas Bühlmann. «Es gibt kein klareres Präjudiz als dieses Projekt. Mit welcher Begründung liessen sich danach in Zürich oder Genf, wo die Wohnungsnot gravierender und die Nutzungsreserven viel kleiner sind, Rodungen in stadtnahen Wäldern verbieten? Ich befürchte hier einen Dammbruch, mit ähnlichen Folgen wie beim Bauen in der Landwirtschaftszone, wo die Ausnahme zur Regel geworden ist.» Wie auch immer hier entschieden wird - das Projekt zeigt, dass der Druck auf den Wald im dicht besiedelten Mittelland zunimmt. Der Flächenbedarf für Siedlungs- und Infrastrukturbauten wächst ungebrochen. Pro Sekunde werden hierzulande - gemäss der Arealstatistik des Bundes-amtes für Statistik - 0,86 Quadratmeter Boden neu überbaut. Bisher konnte das Rodungsverbot verhindern, dass auch Wald zu Bauland wird. So erteilen die Behörden pro Jahr für bloss etwa 0,01 Prozent der Schweizer Waldfläche Rodungsbewilligungen. 2009 betraf dies insgesamt 128 Hektaren. Davon wurden 7,5 Hektaren für Hochbauten im öffentlichen Interesse gerodet.
Manche gerodete Fläche wird später an Ort und Stelle wieder aufgeforstet, etwa wenn der Wald entfernt wurde, um Kies abzubauen. Ist die Rodung definitiv, sind gleich grosse Aufforstungen an einem anderen Ort in der Umgebung Pflicht oder in bestimmten Fällen auch Ersatzmassnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes.
Flexibilisierung der Waldflächenpolitik. Derzeit ist auch eine Revision des Waldgesetzes hängig. Sie strebt eine «Flexibilisierung der Waldflächenpolitik» an. Dabei geht es aber nicht darum, Rodungen für den Siedlungsbau zu erleichtern. Anlass für den entsprechenden Vorstoss der zuständigen Ständeratskommission (UREK-SR) war vielmehr die anhaltende Ausbreitung des Waldes im Berggebiet.
Als 1876 das erste Schweizer Waldgesetz geschaffen wurde, galt es, den geplünderten und dramatisch geschrumpften Bergwald wieder aufzubauen, um Überschwemmungen, Lawinen und andere Naturgewalten einzudämmen. Für das Berggebiet war eine Erweiterung der Waldfläche von existenzieller Bedeutung. Heute ist dem nicht mehr so. In den letzten 150 Jahren ist die hiesige Waldfläche um rund die Hälfte gewachsen, die Ausbreitung erfolgte hauptsächlich im Berggebiet. Der Trend hält hier immer noch an. Zwischen 1995 und 2005 erweiterte der Wald in den Alpen sein Terrain um mehr als 9 Prozent. Die Zunahme der Waldfläche erfolgt auf Kosten von wenig produktiven, schlecht erschlossenen und steilen Wiesen und Weiden. Weil sich deren landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr lohnt, werden sie aufgegeben.
Drohender Verlust an Biodiversität. Die Entwicklung sei nicht nur schlecht, meint Bruno Röösli, Leiter der Sektion Waldpolitik und Walderhaltung beim BAFU: «Wo Wald neu aufkommt, verbessert sich der Schutz gegen Naturgefahren, neue Holzressourcen wachsen heran, und es wird CO2 gespeichert.»
Anderseits leidet aber das sehr vertraute - und von den Touristen geschätzte - Landschaftsbild, wenn das Wechselspiel von Wald und offener Landschaft verloren geht. Zudem weisen die betroffenen Flächen oft eine hohe Vielfalt auf. Ihre Umwandlung in Wald ist mit Biodiversitätsverlusten verbunden. Dies gilt namentlich für Trockenwiesen und -weiden (TWW). Etwa 12 Prozent der TWW-Flächen von nationaler Bedeutung liegen derzeit brach und drohen, von Sträuchern und Bäumen überwachsen zu werden.
Statischer statt dynamischer Waldbegriff. So wichtig es ist, den Wald im Mittelland vor Überbauung zu schützen, so sinnvoll kann es sein, seine weitere Ausbreitung im Berggebiet zu bremsen oder besser zu steuern. In diese Richtung zielt die Waldgesetzrevision, welche voraussichtlich im Sommer und Herbst 2011 vom Parlament behandelt wird.
Das derzeit gültige Gesetz geht von dynamischen Waldgrenzen aus: Eine einwachsende Fläche wird zum Wald, sobald sie Waldfunktionen erfüllen kann - beziehungsweise den Kriterien bezüglich Ausdehnung und Alter des Baumbestandes genügt. Eine Rodung ist dann verboten. Künftig soll die Waldgrenze in Gebieten mit unerwünschter Waldzunahme statisch festgelegt werden können. Bei der Revision der Nutzungspläne würde der Wald von anderen Zonen abgegrenzt: Die benachbarte Wiese bliebe rechtlich eine Wiese, auch nachdem Waldbäume von ihr Besitz ergriffen hätten. Folgerichtig dürften sie entfernt werden, falls der Bewirtschafter die landwirtschaftliche Nutzung wieder aufnehmen will. Das Ziel, eine Ausbreitung der Wälder zu verhindern, werde man allein mit dieser Massnahme allerdings nicht erreichen können, räumt Bruno Röösli ein. Denn eine Revision des Waldgesetzes lässt die Ursachen unberührt. Eine kürzlich publizierte Studie im Auftrag des BAFU untersucht die Einflussfaktoren und Szenarien der künftigen Waldflächenentwicklung und gibt Empfehlungen zu deren Steuerung ab. Entscheidend sei die Landwirtschaftspolitik, heisst es im Bericht. Um das Einwachsen von Wald zu stoppen, brauche es Anreize, die betroffenen Flächen weiterhin zu mähen oder beweiden zu lassen. Dabei gelte es, Prioritäten zu setzen, denn die Mittel sind begrenzt. Das Geld ist vorrangig für Flächen einzusetzen, die aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes offen bleiben sollen. Wo dies nicht sein muss, kann man die Natur getrost gewähren lassen.
Hansjakob Baumgartner
Ende Inhaltsbereich