Bundesamt für Umwelt BAFU

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Thema Emissionshandel

Das Kyoto-Protokoll sieht den Einsatz der so genannten flexiblen Mechanismen vor: Emissionshandel, Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM).


Aktuelle Mitteilungen


Die flexiblen Mechanismen erlauben einem Staat, Emissionen aus Treibhausgasen in anderen Ländern zu tieferen Kosten als im Inland zu reduzieren. Grundsätzlich ist es aus globaler Sicht unerheblich, wo die Emissionen reduziert werden. Industriestaaten müssen dennoch einen grossen Teil ihrer Reduktionsverpflichtungen durch inländische Massnahmen erfüllen und dürfen die flexiblen Mechanismen nur ergänzend nutzen (Supplementaritäts-Regel).

Handel mit Emissionsrechten

Das Sekretariat der UNO-Klimakonvention stellt den Mitgliedstaaten Emissionsrechte (sog. Assigned Amount Units, AAUs) aus, auf Basis ihrer Verpflichtung zur Emissionsreduktion gemäss Kyoto-Protokoll. Emissionsrechte, die nicht zur Deckung der landeseigenen Emissionen gebraucht werden, können gehandelt werden.

In der Schweiz werden diese Emissionsrechte im Rahmen von Verpflichtungen zur Emissionsreduktion direkt an Unternehmen weitergegeben, die von der CO2-Abgabe befreit sind. Grundsätzlich sind Emissionsrechte national und international handelbar, ebenso wie Zertifikate aus CDM- und JI-Projekten.

Nationales Emissionshandelsregister 

Jeder Staat, der an den projektbasierten Mechanismen und dem internationalen Emissionshandel teilnehmen möchte, muss über ein elektronisches nationales Register verfügen, in welchem für jeden Marktteilnehmer ein Konto eingerichtet wird. Die Emissionsrechte und das Emissionshandelsregister der Schweiz werden von der Abteilung Klima des BAFU verwaltet.

Projekte mit Klimawirkung

"Clean Development Mechanism" (CDM) und "Joint Implementation" (JI) sind projektbasierte Mechanismen. Sie erlauben die Verringerung oder Vermeidung von Treibhausgasemissionen im Ausland aufgrund konkreter Projekte.


Fachkontakt: emissions-trading@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 04.01.2010

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