Thema Erdbeben
Erdbebenereignisse in der Schweiz sind selten, aber stellen das grösste Schadenpotential bei den Naturgefahren dar. Seit Dezember 2000 setzt der Bund ein Massnahmenprogramm zur Reduktion des Erdbebenrisikos um. Das BAFU koordiniert dieses Massnahmenprogramm.
News
Erdbebengefährdung in der Schweiz
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Die Erdbebengefährdung in der Schweiz wird als mässig bis mittel eingestuft. Dies bedeutet, dass in der Schweiz starke Erdbeben auftreten können, jedoch deutlich seltener als in hoch gefährdeten Gebieten, wie zum Beispiel in der Türkei. Erhöht ist die Gefährdung im Wallis, in der Region Basel, in der Zentralschweiz, im Engadin und im St. Galler Rheintal.
Erdbebenrisiko in der Schweiz
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In der Schweiz muss etwa alle 100 Jahre mit einem regionalen Schadensbeben der Magnitude 6 sowie etwa alle 1000 Jahre mit einem zerstörerischen überregionalen Erdbeben der Magnitude 7 gerechnet werden. Aufgrund der dichten Besiedlung und der hohen Sachwerte stellen Erdbeben das grösste Schadenpotential unter den Naturgefahren in der Schweiz dar. Langfristig gesehen ist das Erdbebenrisiko in der Schweiz vergleichbar mit dem Hochwasserrisiko, wobei Hochwasserereignisse viel häufiger aber mit wenigen Konsequenzen auftreten.
Handlungsbedarf und Zuständigkeiten
Die Kantone, Gemeinden und vor allem die Privaten sind für die Umsetzung von präventiven Massnahmen bei ihren Bauten verantwortlich. Zentral für eine zweckmässige Umsetzung dieser Massnahmen sind explizite Anforderungen in den kantonalen Baugesetzen, eine dauerhafte Sensibilisierung der Bauherren, die nötige fachliche Kompetenz bei den Projektverfassenden und gezielte Kontrollen der Einhaltung der Erdbebenvorschriften in den Baubewilligungsverfahren.
Massnahmenprogramm des Bundes
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Das Hauptziel des Massnahmenprogramms Erdbebenvorsorge des Bundes besteht darin, mit präventiven Massnahmen Menschenleben und Sachwerte vor den zerstörerischen Auswirkungen von Erdbeben zu schützen. Dabei geht es um die Umsetzung von baulichen und organisatorischen Massnahmen im direkten Kompetenzbereich des Bundes, sowie um die Förderung der Erdbebenvorsorge.
Erdbebensicheres Bauen
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Das Erdbebenrisiko kann primär durch gezielte Prävention vermindert werden, indem sichergestellt wird, dass Neubauten erdbebensicher gebaut werden und bei Eingriffen in bestehende Bauten das Erdbebenrisiko durch verhältnismässige Massnahmen vermindert wird.
Mögliche Ansätze für Baubehörden
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Gesetze und Normen alleine genügen nicht. Eine systematische Einhaltung der Erdbebenanforderungen der Normen ist momentan bei Bauprojekten in der Schweiz nicht gegeben. Um langfristig die Verbesserung der Erdbebensicherheit der Bauten sicherzustellen, sollten die zuständigen Baubehörden eine systematische Thematisierung der Erdbebensicherheit innerhalb des Baubewilligungsverfahrens ins Auge fassen. Dazu existieren verschiedene mögliche Ansätze die sehr effizient und mit wenigem Aufwand umgesetzt werden können.
Versicherungsschutz
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Erdbebenschäden sind im Rahmen der obligatorischen Feuer- und Elementarschadenversicherungen nicht gedeckt. Versicherer verfügen zwar über Fonds für freiwillige Leistungen, diese decken jedoch nur einen kleinen Teil des vorhandenen Erdbebenrisikos ab. Freiwillige Versicherungslösungen existieren, werden aber nur selten angewendet. Eine Ausdehnung der obligatorischen Feuer- und Elementarschadenversicherungen zur Deckung der Erdbebenschäden ist in Abklärung.
Erdbeben und Infrastrukturen
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Ein schweres Erdbeben kann deutlich besser bewältigt werden, wenn alle wichtigen Infrastrukturen ausreichend gegen die Einwirkungen eines Erdbebens geschützt sind. Dazu werden spezifische technische Grundlagen und Schutzziele benötigt.
Erdbeben und Kulturgüter
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Die Schweiz besitzt ein reiches und vielfältiges kulturelles Erbe. Bei einem Erdbeben löst die Beschädigung oder gar Zerstörung von Kulturgut enorme emotionale Reaktionen aus. Kulturgüter sind Teil unserer Identität und bedürfen eines besonderen Schutzes.
Im Falle eines Erdbebens
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Kein anderes Naturereignis vermag innert Minuten eine derart grossräumige Notlage herbeizuführen. Die Kantone und die Gemeinden sind für den Bevölkerungsschutz im Ereignisfall zuständig. Der Bund unterstützt sie mit seinem Einsatzkonzept Erdbeben. Jeder Mensch kann sich aber auch für den Erdbebenfall mittels einfachen Verhaltensempfehlungen vorbereiten.
Ausbildung und Weiterbildung
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Für ein erdbebensicheres Bauen brauchen Architekten und Bauingenieure eine Ausbildung im erdbebengerechten Entwerfen von Hochbauten sowie im Erdbebeningenieurwesen und in der Baudynamik.
Stand und Förderung der Erdbebenvorsorge
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Durch Information, Sensibilisierung, Vorbereitung und Verbreitung von Grundlagen sowie Lösungsansätzen will der Bund das Bewusstsein und die Selbstverantwortung bei den Kantonen, den Gemeinden und den Privaten verbessern und dadurch die Realisierung von präventiven Massnahmen fördern.