Bundesamt für Umwelt BAFU

-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen modernen Browser wie z.B. Mozilla 1,4 oder Internet Explorer 6.«-

Beginn Sprachwahl

Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Restwasser

Zahlreiche Flüsse und Bäche sind zeitweise trocken gelegt, da ihnen Wasser entnommen wird. Seit 1992 sind die Wassermengen vorgeschrieben, die im Bachbett bleiben müssen.


Restwasser ist jenes Wasser, das nach einer Wasserentnahme in einem Fluss oder Bach bleibt. Es ist notwendig, um die vielfältigen Funktionen der Gewässer zu erhalten, wie zum Beispiel Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Landschaftselement, Speisung von Grundwasser oder Abbau von Schadstoffen.

Als Wasserentnahme gilt, wenn Wasser aus einem Gewässer abgezweigt und genutzt wird und danach an einem anderen Ort ins gleiche oder in ein anderes Gewässer zurückfliesst oder versickert.

Es gibt verschiedene Arten von Wasserentnahmen:

  •  Energiegewinnung: In der Schweiz gibt es über 1600 Wasserkraftwerke. Viele davon leiten Wasser um und schicken es durch Turbinen zur Stromerzeugung. Flusskraftwerke gelten nicht als Wasserentnahmen; das Wasser wird zwar gestaut aber gleich unterhalb des Wehrs wieder in den Fluss zurückgegeben.
  • Bewässerung von Feldern in der Landwirtschaft
  • Kühlung und Reinigung industrieller Anlagen
  • Trinkwassergewinnung
 Zum Vergrössern auf Bild klicken
Schematische Darstellung einer Restwasserstrecke unterhalb einer Wasserentnahme (Wasserfassung).

Nutzungsrechte und Restwassermengen

Seit Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes am 1. November 1992 müssen bei Wasserentnahmen an Flüssen und Bächen angemessene Restwassermengen im Bett belassen werden. Die Restwasservorschriften bilden einen Kompromiss zwischen Wassernutzern und Gewässerschützern.

Erste Erkenntnisse über die ökologischen Auswirkungen dieser angemessenen Restwassermengen liefert eine Erfolgskontrolle an acht ausgewählten Fliessgewässern in der Schweiz:

Wieviel Wasser tatsächlich im Bett bleiben muss, hängt davon ab, wann die Nutzungsrechte erworben wurden:
  •  Neue Wasserentnahmen (nach 1992) sowie bestehende Entnahmen, für die das Nutzungsrecht erneuert werden muss, müssen die angemessende Restwassermengen einhalten.
  • Wassernutzungsrechte, welche vor 1992 erteilt wurden, müssen angemessene Restwassermengen erst dann einhalten, wenn diese Nutzungsrechte erneuert werden. In der Zwischenzeit müssen die bestehenden Restwasserstrecken saniert werden, soweit dies wirtschaftlich tragbar ist. Die Sanierungsfrist läuft bis Ende 2012.

Im Rahmen des Vollzugs des Gewässerschutzgesetzes haben die Kantone dem Bund ein Inventar der bestehenden Wasserentnahmen einreichen müssen. Das BAFU hat mit diesen Daten eine nationale Restwasserkarte im Massstab 1:200'000 erstellt.

Nicht nur Wassermangel im Bachbett unterhalb von Wasserentnahmen hat gewässerökologische Auswirkungen. Auch ein sehr unregelmässiges Abflussregime zerstört den Lebensraum zahlreicher Wasserlebewesen. 30% der Schweizer Fliessgewässer sind auf diese Weise vom Schwallbetrieb der Wasserkraftwerke betroffen.

Allgemeine Informationen

Restwasser. 2003 - Publikumsbroschüre. Damit es am Fluss wieder sprudelt, schmatzt, schnauft und spielt!Das Restwasser lässt Fische leben, speist das Grundwasser, fördert die Artenvielfalt, wertet Landschaften auf, nährt Flussauen und hält Gewässer im Gleichgewicht.

Kontakt: wasser@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 14.09.2009


Ende Inhaltsbereich





Bundesamt für Umwelt BAFU
info@bafu.admin.ch | Haftung, Datenschutz und Copyright
http://www.bafu.admin.ch/gewaesserschutz/01284/index.html?lang=de