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Zahlreiche Flüsse und Bäche sind zeitweise trocken gelegt, da ihnen Wasser entnommen wird. Seit 1992 sind die Wassermengen vorgeschrieben, die im Bachbett bleiben müssen.
Restwasser ist jenes Wasser, das nach einer Wasserentnahme in einem Fluss oder Bach bleibt. Es ist notwendig, um die vielfältigen Funktionen der Gewässer zu erhalten, wie zum Beispiel Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Landschaftselement, Speisung von Grundwasser oder Abbau von Schadstoffen.
Als Wasserentnahme gilt, wenn Wasser aus einem Gewässer abgezweigt und genutzt wird und danach an einem anderen Ort ins gleiche oder in ein anderes Gewässer zurückfliesst oder versickert.
Es gibt verschiedene Arten von Wasserentnahmen:
Nutzungsrechte und Restwassermengen
Seit Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes am 1. November 1992 müssen bei Wasserentnahmen an Flüssen und Bächen angemessene Restwassermengen im Bett belassen werden. Die Restwasservorschriften bilden einen Kompromiss zwischen Wassernutzern und Gewässerschützern.
Erste Erkenntnisse über die ökologischen Auswirkungen dieser angemessenen Restwassermengen liefert eine Erfolgskontrolle an acht ausgewählten Fliessgewässern in der Schweiz:
Wieviel Wasser tatsächlich im Bett bleiben muss, hängt davon ab, wann die Nutzungsrechte erworben wurden:
Im Rahmen des Vollzugs des Gewässerschutzgesetzes haben die Kantone dem Bund ein Inventar der bestehenden Wasserentnahmen einreichen müssen. Das BAFU hat mit diesen Daten eine nationale Restwasserkarte im Massstab 1:200'000 erstellt.
Nicht nur Wassermangel im Bachbett unterhalb von Wasserentnahmen hat gewässerökologische Auswirkungen. Auch ein sehr unregelmässiges Abflussregime zerstört den Lebensraum zahlreicher Wasserlebewesen. 30% der Schweizer Fliessgewässer sind auf diese Weise vom Schwallbetrieb der Wasserkraftwerke betroffen.
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