Bundesamt für Umwelt BAFU

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Pflanzenschutzmittel in den Grundwasserschutzzonen

Bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Grundwasserschutzzone S2 ist besondere Vorsicht geboten.

Zone S1 (Fassungsbereich)

In der Zone S1 ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten.

Zone S2 (Engere Schutzzone)

Bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Engeren Schutzzone S2 ist besondere Vorsicht geboten. Eine zentrale Funktion der Zone S2 ist es sicherzustellen, dass das Grundwasser auf seiner letzten Fliessstrecke bis zur Trinkwasserfassung besonders gut geschützt wird. Daher dürfen in der Zone S2 Pflanzenschutzmittel, die aufgrund ihrer Mobilität und Abbaubarkeit in eine Trinkwasserfassung gelangen können, gemäss Chemikalienrecht nicht verwendet werden. Eine entsprechende Auflage wird bei der Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels erlassen, wenn das für die Zulassung verantwortliche Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zum Schluss kommt, das Pflanzenschutzmittel sei für den Einsatz in der Zone S2 nicht geeignet. Bei dieser Beurteilung anhand von EU-Richtlinien werden allerdings die Besonderheiten der engeren Schutzzone S2 nur ungenügend berücksichtigt. Das BLW veröffentlicht eine Liste der Pflanzenschutzmittel, deren Einsatz in der Zone S2 verboten ist.

Allgemein verboten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Gleisanlagen in der Zone S2

Insbesondere in der Zone S2 sind die so genannten präferenziellen Fliesswege von Bedeutung, da entlang dieser Fliesswege Schadstoffe besonders schnell und praktisch ungehindert ins Grundwasser gelangen. Für die Beurteilung, ob ein Pflanzenschutzmittel für den Einsatz in der Zone S2 geeignet ist, sollten daher auch diese präferenziellen Fliesswege, zusammen mit der kurzen Aufenthaltszeit des Grundwassers in der Zone S2 berücksichtigt werden.  

Das BAFU hat eine Studie in Auftrag gegeben, die untersucht, welche Pflanzenschutzmittel aus der Sicht des Trinkwasserschutzes in der Zone S2 toleriert werden können. Eine Zusammenfassung der Resultate wurde in der Zeitschrift Gas-Wasser-Abwasser publiziert (GWA Nr. 12/2001).

Zone S3 (Weitere Schutzzone)

Es gibt keine spezifischen Regelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Zone S3, mit Ausnahme des generellen Anwendungsverbots von Pflanzenschutzmitteln im Wald. Daneben existiert eine Liste von Pflanzenschutzmitteln mit einem Anwendungsverbot in der Zone S3, welches aufgrund früherer Beurteilungen bei der Zulassung der Mittel erlassen wurde:

Zuströmbereiche ZU und ZO

In den Zuströmbereichen erlassen die Kantone je nach Situation fallspezifische Einschränkungen für die Anwendung derjenigen PSM, welche das Grundwasser im konkreten Fall effektiv verschmutzen.


Kontakt: wasser@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 25.10.2012

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