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Um Nahrungsmittel zu produzieren, bewirtschaften die Landwirte den Boden, verwenden auf Äckern und Wiesen Dünger und Pflanzenschutzmittel, bewässern die Kulturen und setzen in der Tierhaltung Arzneimittel ein. Dadurch beeinflussen sie die Gewässer qualitativ und quantitativ.
Die Aufgaben im Bereich des landwirtschaftlichen Gewässerschutzes sind in verschiedenen Artikeln des Gewässerschutzgesetzes verankert:
Die landwirtschaftlichen Aktivitäten sollen sich an den ökologischen Zielen (Anhang 1 der Gewässerschutzverordnung) orientieren: Die Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren sollen naturnah und standortgerecht sein. In die Gewässer sollen keine Stoffe gelangen, die diese verunreinigen können. Die landwirtschaftlichen Aktivitäten müssen zudem die Anforderungen an die Wasserqualität (Anhang 2 der GSch-Verordnung) beachten.
Die Einhaltung der für den Gewässerschutz massgeblichen Auflagen ist für die Landwirte Voraussetzung für den Bezug der Direktzahlungen.
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