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Gewässer sind jene Lebensräume in der Schweiz, die wohl am meisten von ihrer «Natürlichkeit» eingebüsst haben. Ein Ziel der schweizerischen Gewässerschutzpolitik ist es, naturnahe Seeufer sowie naturnahe Flüsse und Bäche mit ausreichendem Gewässerraum, ausreichender Wasserführung und ausreichender Wasserqualität zu erhalten oder zurückzugewinnen.
Am 1. Januar 2011 trat das geänderte Gewässerschutzgesetzt (GSchG) in Kraft. Es legt fest, dass Fliessgewässer und Seen in der Schweiz naturnaher werden müssen und definiert Massnahmen und Verantwortlichkeiten.
Zentrale Elemente dieser Massnahmen sind:
Um eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen, müssen diese Massnahmen abgestimmt und vernetzt werden. Ein naturnahes Gewässerbett nützt wenig, wenn darin unterhalb eines Kraftwerks kaum Wasser fliesst oder der Zugang zu Fischlaichplätzen durch Schwellen und Wehre blockiert ist. Auch die Wasserqualität muss bei der naturnahen Gestaltung von Flüssen und Seen weiterhin berücksichtigt werden.
Der Bund definierte im Kontext der Änderung des Gewässerschutzgesetzes, welches per 1. Januar 2011 in Kraft trat, Entwicklungsziele für die Schweizer Gewässer.
Um naturnahe Lebensräume am und im Wasser zu erhalten oder wiederherzustellen, müssen wesentliche Beeinträchtigungen beseitigt werden. Dazu gehören Massnahmen in folgenden Bereichen:
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