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Der planerische Grundwasserschutz teilt den Raum zum Schutz des Grundwassers in verschiedene Bereiche, Zonen und Areale ein.
In der ganzen Schweiz sind mindestens die allgemeinen Gewässerschutzvorschriften zu beachten, wie z.B. die Sorgfaltspflicht und das Verunreinigungsverbot. In besonders gefährdeten Bereichen gelten neben den allgemeinen Gewässerschutzvorschriften nach Gefährdungsgrad abgestimmte zusätzliche Schutzbestimmungen für das Grundwasser.
Diese Bereiche, Zonen und Areale werden durch die Kantone ausgeschieden. Sie sind in den Gewässerschutzkarten aufgeführt. Diese Karten stellen somit ein wichtiges Instrument für die Planung dar, denn sie erlauben es frühzeitig zu erkennen, ob ein Projekt mit dem Gewässerschutz im Allgemeinen und dem Grundwasserschutz im Speziellen in Konflikt stehen könnte und deshalb besondere Vorsichtsmassnahmen zu berücksichtigen sind.
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