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Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich Hydrologie und Hydrogeologie. Sie verpflichten den Bund, die Gewässer zu beobachten und über die Wasserstände und Wasserqualität zu informieren.
Laut Bundesrecht (Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 zum Schutz der Gewässer, GschG SR 814.20) ist der Bund verpflichtet, Erhebungen von gesamtschweizerischem Interesse über die hydrologischen Verhältnisse sowie die Wasserqualität der ober- und unterirdischen Gewässer durchzuführen und die Ergebnisse Interessierten zur Verfügung zu stellen. Das für diese Aufgaben zuständige Organ der Bundesverwaltung ist die Abteilung Hydrologie des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Diese Erhebungen sind notwendig, um die Auflagen in den Bereichen Umweltschutz, Wasserwirtschaft und Planung öffentlicher Bauten erfüllen zu können, aber auch für die Wissenschaft und zur Information der Öffentlichkeit.
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