Bundesamt für Umwelt BAFU

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser, wie Firefox 3 oder Internet Explorer 7

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich



Rechtliche Grundlagen der Hydrologie

Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich Hydrologie und Hydrogeologie. Sie verpflichten den Bund, die Gewässer zu beobachten und über die Wasserstände und Wasserqualität zu informieren.

Laut Bundesrecht (Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 zum Schutz der Gewässer, GschG SR 814.20) ist der Bund verpflichtet, Erhebungen von gesamtschweizerischem Interesse über die hydrologischen Verhältnisse sowie die Wasserqualität der ober- und unterirdischen Gewässer durchzuführen und die Ergebnisse Interessierten zur Verfügung zu stellen. Das für diese Aufgaben zuständige Organ der Bundesverwaltung ist die Abteilung Hydrologie des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Diese Erhebungen sind notwendig, um die Auflagen in den Bereichen Umweltschutz, Wasserwirtschaft und Planung öffentlicher Bauten erfüllen zu können, aber auch für die Wissenschaft und zur Information der Öffentlichkeit.

Verordnung vom 18. August 2010 über die Warnung und Alarmierung (Alarmierungsverordnung, AV)

Artikel 57 und 59 des Bundesgesetzes vom 24.Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (SR 814.20:GSchG)

Artikel 13 des Bundesgesetzes über den Wasserbau (SR 721.100)

Verordnung vom 2. November 1994 über den Wasserbau (SR 721.100.1), Artikel 26

Art. 26: Wasserbauverordnung (WBV) (externer Link, neues Fenster) - Art. 26 Grundlagenbeschaffung durch den Bund

Bundesgesetz über den Umweltschutz (SR 814.01): Artikel 44

Art. 44: Umweltschutzgesetz (USG) (externer Link, neues Fenster) - Art. 44 Erhebungen über die Umweltbelastung

Organisationsverordnung UVEK: Artikel 12

Verordnung vom 3. Juni 2005 über die Gebühren des Bundesamtes für Umwelt (SR 814.014): Anhang 8

Gebührenverordnung BAFU (GebV-BAFU) (externer Link, neues Fenster) - Anhang 8: Dienstleistungen im Bereich Hydrologie

Allgemeine Gebührenverordnung der Bundesverwaltung (SR 172.041.1)


Kontakt: hydrologie@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 11.01.2013

Ende Inhaltsbereich

Volltextsuche

Vollzugshilfen

Parlamentarische Vorstösse



Bundesamt für Umwelt BAFU
info@bafu.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.bafu.admin.ch/hydrologie/01447/index.html?lang=de