Bundesamt für Umwelt BAFU

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Fischereiliche Nutzung und Bewirtschaftung der Gewässer

Schutz und Nutzung der Fischbestände müssen sowohl fischbiologische als auch fischereiwirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Das Nachhaltigkeitsprinzip bildet die Grundlage für die Nutzung.

Fischereiliche Bewirtschaftung der Binnengewässer - Die fischereiliche Bewirtschaftung der Binnengewässer ist Aufgabe der Kantone. Dabei wird nicht nur geerntet, sondern mittels Jungfischbesatz auch gesät.
Fischereiliche Bewirtschaftung der Grenzgewässer - Der Bund kümmert sich primär um Fragen des Artenschutzes und die Kantone um Fragen der Bewirtschaftung. Bei der Bewirtschaftung der Grenzgewässer ist der Bund aber ebenfalls in die Bewirtschaftung involviert, da er die internationalen Fischereiverträge umsetzt.
Statistik: Fischzucht -

Fischzuchten produzieren Speisefische sowie Jungfische für den Fischbesatz.

Subventionen -

Für einige Tätigkeiten zur Verbesserung der Fischbestände können Subventionen angefordert werden.


Kontakt: ama@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 08.01.2010

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