Bundesamt für Umwelt BAFU

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Das CO2-Gesetz

Das CO2-Gesetz legt den Grundstein für eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik. Es setzt ein Ziel von minus 10 % für CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energie, das bis 2010 zu erreichen ist; massgebend als Ausgangsjahr ist 1990 und für das Ziel der Durchschnitt im Zeitraum 2008 bis 2012. Das CO2-Gesetz wird per 1.1.2013 vom revidierten CO2-Gesetz abgelöst.

Das CO2-Gesetz legt den Grundstein für eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik. Danach müssen bis ins Jahr 2010 die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energie insgesamt um 10% unter das Niveau von 1990 gesenkt werden. Zudem sind im Gesetz Teilziele verankert: Für Brennstoffe minus 15%, für Treibstoffe minus 8%.

Der periodisch erhobenen CO2-Statistik lässt sich entnehmen, ob die Schweiz auf Zielkurs ist:

Ein Mix von Instrumenten 

Die Reduktionsziele werden mit einem Mix von verschiedenen Instrumenten verfolgt:

  • Freiwillige Massnahmen von Wirtschaft und Privaten
  • Eine CO2-Abgabe, falls die freiwilligen Massnahmen zu wenig wirken
  • Klimawirksame Massnahmen weiterer Politikbereiche (z.B. Aktionsprogramm EnergieSchweiz, Energiegesetz, Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA)
  • Emissionshandel und ähnliche sogenannte flexible Mechanismen des Kyoto-Protokolls

Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben räumt das CO2-Gesetz den freiwilligen Massnahmen Priorität ein. Bei drohender Zielverfehlung ist die Einführung einer subsidiären CO2-Lenkungsabgabe vor-gesehen. Berücksichtigt werden unter anderem CO2-wirksame Massnahmen der Energiepolitik, Förderbeiträge, diverse technische Regulierungen, freiwillige Massnahmen der Wirtschaft und ergänzend auch Klimaschutzprojekte im Ausland.

CO2-Gesetz: Rechtliche Grundlagen - Wortlaut des Gesetzes und die Verordnungen dazu

Die CO2-Abgabe ist ein wichtiges Instrument des Gesetzes. Sie wird seit 1. Januar 2008 auf allen fossilen Brennstoffen  (z.B. Heizöl oder Erdgas, nicht aber auf Treibstoffen wie Benzin) erhoben und fliesst an Haushalte und Wirtschaft zurück.

Thema CO2-Abgabe - Informationen zur CO2-Abgabe

Internationale Einbettung

Die Ziele des CO2-Gesetzes (minus 10%) und des Kyoto-Protokolls (minus 8%) sind vereinbar. CO2 ist in der Schweiz das mit Abstand wichtigste der sechs Treibhausgase. Für die fünf anderen sind bisher keine Begrenzungsziele festgelegt worden. 
Mit der Reduktion von CO2 um 10% wird gleichzeitig auch die Vorgabe des Kyoto-Protokolls (8%-Reduktion über alle Treibhausgase) erfüllt (vgl. Abbildung).

Die Ziele des CO2-Gesetzes

Fachkontakt: climate@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 07.01.2010

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