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Über Feuer und Feuerwerkskörper freuen sich am Nationalfeiertag jung und alt. Doch das Erlebnis hat auch unerwünschte Nebenwirkungen. Dazu gehören neben dem Unfallrisiko insbesondere erhöhte Belastungen mit Luftschadstoffen und Lärm.
Alljährlich werden in der Schweiz nach Schätzungen des BAFU rund 1700 Tonnen Feuerwerkskörper abgebrannt. Davon sind ca. 400 Tonnen pyrotechnische Feuerwerkssätze. Diese enthalten neben Schwarzpulver auch farbgebende Metallverbindungen. Diese Substanzen gelangen als Niederschlag in Boden und Gewässer. Sie belasten aber Böden und Gewässer nur geringfügig.
Dagegen lassen bei schönem windstillem Wetter Feuerwerke und 1.-August-Feuer die Messwerte für Feinstaub lokal kurzfristig stark ansteigen, so dass die Tages-Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung überschritten werden können.
Bei grossen Feuerwerken entstehen in kurzer Zeit beträchtliche Mengen von Feinstaub und Metallverbindungen. Feinstaub kann bei empfindlichen Personen zu Atembeschwerden und Husten führen. Personen mit Erkrankungen der Atemwege und mit Kreislauferkrankungen sollten deshalb Feuerwerke meiden.
Im Vergleich mit anderen Schadstoffemittenten (z.B. Verkehr) sind aber die Emissionen durch Feuerwerkskörper übers ganze Jahr betrachtet eher gering.
1.-August-Feuer können giftige Stoffe (z.B. Dioxine) freisetzen, wenn in ihnen Kunststoffabfälle, chemisch behandeltes Holz, Abbruchholz oder Bauabfälle verbrannt werden. In den letzten Jahren hat sich die Situation jedoch merklich gebessert. Holzstösse, zusammengesetzt aus trockenem, naturbelassenem Holz aus dem Wald oder aus Sägereien sowie getrocknetes Schwemmholz sind für ein 1.-August-Feuer problemlos.
Feuerwerke verursachen hohe Lärmbelastungen und stellen deshalb insbesondere auch eine grosse Belastung für die Tierwelt dar.
Feuerwerke sollten daher zurückhaltend eingesetzt und nicht bereits mehrere Tage vor dem 1. August abgebrannt werden. Bei trockener Witterung ist beim Feuern und Feuerwerken besondere Vorsicht geboten, insbesondere in der Nähe des Waldes und im Wald.
Adresse für Rückfragen: Sektion Medien, BAFU, Tel. 031 322 90 00
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