Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 18. September 2025

Meldung von Anlagen mit Kältemitteln

Wer eine stationäre Anlage mit mehr als 3 kg Kältemitteln in Betrieb genommen hat, in Betrieb nimmt oder ausser Betrieb nimmt, muss dies dem BAFU melden (Anhang 2.10 Ziffer 5.1 Absatz 1 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung). Dies gilt sowohl für Kälte- und Klimaanlagen als auch für Wärmepumpen. Die Informationen und Formulare auf dieser Seite dienen als Unterstützung bei der Erfüllung der Meldepflicht.

Meldeverfahren

Ablauf

Die Meldungen können (wie bisher) in Papierform eingereicht werden. Neu steht unter cooling-reg.ch nun auch eine digitalen Plattform für die elektronische Meldung zur Verfügung (empfohlen). Diese Plattform kann auch von Mobilgeräten aus verwendet werden und bietet folgende Haupt-Funktionalitäten:

  • Übersicht über eigene und selbst gemeldete Anlagen
  • Bestellung von Vignette mit Anlagennummer
  • Erstmalige Anmeldung einer neuen oder bestehenden Anlage
  • Meldung einer Änderung einer bestehenden Anlage
  • Abmeldung einer bestehenden Anlage (Ausserbetriebnahme)
  • Verwaltung von Zugriffsdaten

In der folgenden Übersicht sind die wesentlichen Vorgänge im Rahmen der Meldung einer Anlage mit Kältemitteln dargestellt. Die darin enthaltenen Links führen direkt zum entsprechenden Meldevorgang.

Formulare

Vignette

Beispiel einer Vignette zur Kennzeichnung gemeldeter Anlagen. Ab 1. Oktober 2021 enthält die Vignette einen QR-Code für den direkten Zugriff auf die elektronische Meldung (in Kürze funktional).

Kontakt

Die Meldestelle wird durch die Firma Lombardi SA im Auftrag des BAFU betrieben. Fragen zum Meldeverfahren richten Sie bitte an:

Lombardi SA
Ingegneri Consulenti
CP 933
6512 Bellinzona-Giubiasco

E-Mail      cooling-reg@lombardi.group
Telefon    091 873 53 62 (Mo-Fr 8:00-12:00)  

Weiterführende Informationen