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Parkprojekte, die langfristig gesichert sind und die Anforderungen des Bundes erfüllen, erhalten für die Dauer von 10 Jahren das Parklabel verliehen. Für die Errichtungsphase steht den Parkkandidaten das Kandidaturlabel zur Verfügung.
Ein Parkprojekt wird zu einem Park von nationaler Bedeutung, sobald der Bund der Parkträgerschaft auf Antrag des Kantons das Parklabel verliehen hat. Das Label wird für die Dauer von 10 Jahren vergeben, wenn der Park
Das Parklabel ist Eigentum der Eidgenossenschaft, beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hinterlegt und damit rechtlich geschützt. Es kann unabhängig davon, ob vom Bund globale Finanzhilfen gesprochen wurden, vergeben werden. Die Parkträgerschaft darf das Parklabel verwenden, um den Park bekannt zu machen, wenn dies nicht mit Werbung für einzelne Waren oder Dienstleistungen verbunden ist.
Nur Parkprojekte, die vom BAFU als Park von nationaler Bedeutung anerkannt worden sind, dürfen das Label in der Betriebsphase verwenden. In der Errichtungsphase erhalten Parkprojekte auf Antrag das provisorische Label «Kandidatur». Damit können bereits erste Marketingaktivitäten unternommen werden.
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