Bundesamt für Umwelt BAFU

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Die Pärkepolitik des Bundes

Der Bund unterstützt regionale Initiativen für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung mittels Finanzhilfen und Parklabel. Damit will er Regionen fördern, die besonders hohe Natur- und Landschaftswerte besitzen, eine nachhaltige Entwicklung anstreben und die Anforderungen erfüllen.

Die Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) und die Pärkeverordnung (PäV) gründet auf einem national und regional breit abgestützten Anliegen, in der Schweiz den Prozess zur Realisierung von Pärken zu unterstützen und zu fördern. Die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung von Pärken von nationaler Bedeutung sind seit dem 1. Dezember 2007 in Kraft.

Der Bund anerkennt nur Pärke, die auf regionalen Initiativen beruhen und von der lokalen Bevölkerung getragen werden. Die Kantone sollen die regionalen Initiativen dabei unterstützen und begleiten.

Die Pärkepolitik des Bundes beruht auf folgenden Prinzipien:

  • Die Errichtung eines Parks von nationaler Bedeutung ist freiwillig.
  • Pärke entstehen im Rahmen eines breit getragenen partizipativen und demokratischen Prozesses in den Regionen.
  • Mit der Realisierung von Pärken werden, ausser in den Kernzonen von Nationalpärken und Naturerlebnispärken, keine neuen Schutzbestimmungen geschaffen.
  • Hohe Natur- und Landschaftwerte bilden die Grundvoraussetzung für die Anerkennung einer Region als Park von nationaler Bedeutung.
  • In Pärken von nationaler Bedeutung werden die hohen Natur- und Landschaftswerte erhalten und aufgewertet sowie die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt.

Förderinstrumente für Pärke von nationaler Bedeutung

Der Bund verfügt über drei Instrumente zur Förderung von Pärken:


Kontakt: paerke@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 28.10.2010

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