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Der Bund unterstützt regionale Initiativen für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung mittels Finanzhilfen und Parklabel. Damit will er Regionen fördern, die besonders hohe Natur- und Landschaftswerte besitzen, eine nachhaltige Entwicklung anstreben und die Anforderungen erfüllen.
Die Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) und die Pärkeverordnung (PäV) gründet auf einem national und regional breit abgestützten Anliegen, in der Schweiz den Prozess zur Realisierung von Pärken zu unterstützen und zu fördern. Die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung von Pärken von nationaler Bedeutung sind seit dem 1. Dezember 2007 in Kraft.
Der Bund anerkennt nur Pärke, die auf regionalen Initiativen beruhen und von der lokalen Bevölkerung getragen werden. Die Kantone sollen die regionalen Initiativen dabei unterstützen und begleiten.
Die Pärkepolitik des Bundes beruht auf folgenden Prinzipien:
Der Bund verfügt über drei Instrumente zur Förderung von Pärken:
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