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Liste der geprüften Filtersysteme & Liste der LRV-konformen Motoren
Die BAFU-Filterliste enthält je eine Auflistung von Partikelfiltersystem-Typen und Motoren-Typen, deren Konformität mit den Vorschriften der schweizerischen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) durch eine Konformitätsbescheinigung nachgewiesen ist.
Die LRV bezeichnet zwei Möglichkeiten, wie die lufthygienischen Anforderungen an Baumaschinen eingehalten werden können. Zum einen können die Baumaschinenhersteller nachweisen, dass ihre Maschinen den Partikelanzahl-Grenzwert der LRV einhalten. Dies ist gemäss heutigem Stand der Technik nur möglich, wenn bereits ab Werk ein Partikelfilter verbaut ist. Zum anderen können die Anforderungen der LRV auch erfüllt werden, indem eine Maschine mit einem geprüften Filtersystem nachgerüstet wird. Entsprechend enthält die Partikelfilterliste zwei Auflistungen:
Zweck der Listen ist es, den Vollzugsbehörden dieser Verordnung ein Vollzugshilfsmittel in die Hand zu geben. Darüber hinaus kann die Liste auch als Informationsquelle für effiziente und zuverlässige Partikelfiltersysteme für die Nachrüstung von Dieselmotoren dienen. Die bisher gesammelten Erfahrungen zeigen, dass bei richtiger Auswahl und Wartung die Partikelfiltersysteme der BAFU-Filterliste eine technisch sichere Lösung darstellen, um die Russemissionen von Dieselmotoren wirksam zu eliminieren.
Grundlage für die Aufnahme in die jeweilige Liste bildet der Nachweis der Konformität der geprüften Partikelfiltersystem-Typen oder Motoren mit den Anforderungen der schweizerischen Luftreinhalte-Verordnung. Die Listen werden periodisch aktualisiert.
Motoren, die den neusten EU-Abgasnormen für schwere und leichte Nutzfahrzeuge (EURO VI bzw. EURO 6) entsprechen, genügen den Anforderungen an Baumaschinen gemäss Anhang 4 Ziffer 31 LRV.
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