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Baulärm-Richtlinie

Richtlinie über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms gemäss Artikel 6 der Lärmschutz-Verordnung. Stand 2011


Cover Baulärm-Richtlinie. Richtlinie über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms gemäss Artikel 6 der Lärmschut z-Verordnung vom 15.12.1986. Aktualisierte Ausgabe vom 24. März 2006. 23 S.
Jahr 2006 
Beschrieb Seit dem 2. Februar 2000 ist die Baulärm-Richtlinie in Kraft. Diese konkretisiert den Art. 6 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986. Darin wird das Bundesamt für Umwelt aufgefordert Richtlinien über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms zu erlassen. 
Seiten 23 
Nummer UV-0606-D 
Hrsg. Bundesamt für Umwelt BAFU 
Reihe Umwelt-Vollzug 
Dokumente und Links
 PDF
Baulärm-Richtlinie. Stand 2011
06.07.2012 | 633 KB | PDF


 PDF
Anerkannter Stand der Technik für Baumaschinen
Stand 10.09.2007
26.05.2010 | 127 KB | PDF


Lärm.Schweiz: Baulärm (externer Link, neues Fenster) - Anwendungshilfe zur Baulärm-Richtlinie






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