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Richtlinie über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms gemäss Artikel 6 der Lärmschutz-Verordnung. Stand 2011
| Jahr | 2006 |
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| Beschrieb | Seit dem 2. Februar 2000 ist die Baulärm-Richtlinie in Kraft. Diese konkretisiert den Art. 6 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986. Darin wird das Bundesamt für Umwelt aufgefordert Richtlinien über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms zu erlassen. |
| Seiten | 23 |
| Nummer | UV-0606-D |
| Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
| Reihe | Umwelt-Vollzug |
| Dokumente und Links |
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