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Vollzugsweisung zur Durchführung von Kompensationsmassnahmen. Aktualisierte Ausgabe
| Jahr | 2012 |
|---|---|
| Beschrieb | Betreiber von Gaskombikraftwerken müssen die Emissionen ihrer Anlagen mehrheitlich im Inland kompensieren. Diese Vollzugsweisung konkretisiert, welche Anforderungen an solche Kompensationsprojekte gelten. Sie definiert die Voraussetzungen zuhanden der Projektentwickler und listet die zulässigen Projekte auf. Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene CO2-Gesetz und die zugehörige CO2-Verordnung haben die vorliegende Vollzugsweisung abgelöst. Eine Neufassung der Vollzugsweisung (neu Mitteilung) wird zurzeit erstellt. Die vorliegende Vollzugsweisung kann als Orientierung für die Durchführung von Projekten zur Emissionsverminderung im Inland dienen. Sie entspricht jedoch nicht in allen Punkten den geltenden Rechtsgrundlagen, die für die Projektbeurteilung massgebend sind. |
| Seiten | 48 |
| Nummer | UV-0826-D |
| Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
| Reihe | Umwelt-Vollzug |
| Dokumente |
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| Bestellung | Keine gedruckte Fassung vorhanden. |
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