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Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz

Voraussetzungen zur Zweckentfremdung von Waldareal und Regelung des Ersatzes


Cover Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz
Jahr 2012 
Beschrieb Gemäss Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0) sind Rodungen verboten. Ausnahmebewilligungen dürfen erteilt werden, wenn die Gesuchsteller nachweisen, dass für die Rodungen wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäss Artikel 5 Absatz 3 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01) erlässt das BAFU Richtlinien über den Inhalt des Rodungsgesuches. Die vorliegende Vollzugshilfe inklusive Rodungsformular gilt als Richtlinie in diesem Sinne.  
Seiten 29 
Nummer UV-1205-D 
Hrsg. Bundesamt für Umwelt BAFU 
Reihe Umwelt-Vollzug 
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 PDF
Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz
02.02.2012 | 476 KB | PDF


 DOC
Formular Rodungsgesuch
03.02.2012 | 218 KB | DOC


Bestellung Keine gedruckte Fassung vorhanden.





Kontakt: info@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 02.02.2012

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