Bundesamt für Umwelt BAFU

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Thema Tankanlagen

Der Bund hat Anfang 2007 sein Engagement bei Tankanlagen auf ein Minimum reduziert. Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2006 die entsprechende Revision des Gewässerschutzgesetzes auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

Das BAFU informiert hier über den aktuellen Stand der Technik im Bereich der Tankanlagen (Stand 2010). Es ist aber im rechtlichen Sinn nicht mehr zuständig für die Kontrollen und Bewilligungen bei den Tankanlagen.

Diese Zuständigkeit liegt bei den Kantonen. 

Informationen des BAFU


Kontakt: info@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 27.08.2010

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