Technologiefonds

Mit einem Technologiefonds fördert der Bund Innovationen, die Treibhausgase oder den Ressourcenverbrauch reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien begünstigen und die Energieeffizienz erhöhen. Bürgschaften erleichtern es innovativen Unternehmen, Darlehen aufzunehmen.

Der Bund kann Darlehen an Unternehmen verbürgen, die neuartige Produkte und Verfahren zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, zum Einsatz von erneuerbaren Energien und zur Schonung der natürlichen Ressourcen entwickeln und vermarkten.

Diese Unternehmen erhalten bei positiver Beurteilung eine Zusicherung. Die Bürgschaft wird Banken oder anderen geeigneten Darlehensgebern gewährt. Zur Deckung der Bürgschaftsausfälle fliessen maximal CHF 25 Millionen pro Jahr aus den Erträgen der CO2-Abgabe in einen Technologiefonds.

Die Abwicklung der Gesuche und die Begleitung der Bürgschaften wurden an Emerald Technology Ventures und South Pole Carbon ausgelagert, welche die externe Geschäftsstelle betreiben. Bürgschaftsgesuche werden bei der externen Geschäftsstelle eingereicht:

Begleitete Patentrecherchen und begleitete Patentumfeldanalysen

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) bietet die Durchführung von begleiteten Patentrecherchen und begleiteten Patentumfeldanalysen an. Dieses Angebot ist kostenlos für Projektnehmende, die vom BAFU im Rahmen seiner Förderprogramme im Bereich der Entwicklung und Vermarktung von Umweltinnovationen finanziell unterstützt werden. Dies betrifft die Umwelttechnologieförderung, den Technologiefonds, den Aktionsplan Holz und die Wald- und Holzforschungsförderung. An diesem Gratisangebot des IGE interessierte Projektnehmende melden sich unter innovation@bafu.admin.ch

Organisation und Vollzug Technologiefonds

Die Geschäftsstelle prüft die Gesuche sowohl hinsichtlich ihrer technologischen Eignung als auch der finanziellen Struktur und Tragfähigkeit des Unternehmens. Auf dieser Grundlage beurteilt ein Bürgschaftskomitee aus Vertretern des Bundes und der Privatwirtschaft die Gesuche zuhanden des BAFU. Die operative Aufsicht liegt beim Steuerungsausschuss, der aus je einem Geschäftsleitungsmitglied der Bundesämter für Umwelt (BAFU) und für Energie (BFE) besteht. Als Ansprechpartnerin und zur Unterstützung der Gremien führt das BAFU eine Fachstelle Technologiefonds. Die Grundsätze über die Bürgschaftsvergabe und die Organisation werden vom UVEK festgelegt.

Technologiefonds: Grafische Darstellung des Vollzugsmodells

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Letzte Änderung 08.12.2023

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