Bundesamt für Umwelt BAFU

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Luchs

Seit über 30 Jahren gibt es in der Schweiz wieder Luchse. Zusammen mit dem Luchs kehrten auch Konflikte mit Nutztierhaltern zurück. Im Luchskonzept Schweiz sind Massnahmen festgehalten, wie ein nebeneinander von Raubkatze und Nutztieren möglich ist.

Luchs

Der Luchs ist das grösste katzenartige Raubtier, das in der Schweiz lebt. Charakteristisch sind der kurze Schwanz, die auffallenden Haarbüschel an den Ohrspitzen und der ausgeprägte Backenbart. 

Seit über 30 Jahren lebt der Luchs wieder in der Schweiz. Aufgrund eines Bundesratsbeschlusses wurde er im Jahre 1971 wieder angesiedelt. In den Nordwestalpen und im Jura ist er inzwischen heimisch geworden. In der Ostschweiz ist er daran, Fuss zu fassen, wobei er hier zusammen mit den betroffenen Kantonen ausgesiedelt wurde.

Trotz dieser, im Gegensatz zu früher, verbesserten Situation, hat der Luchs noch nicht alle für ihn geeigneten Lebensräume besiedelt. Noch bilden seine Bestände keine langfristig überlebensfähigen Populationen.

Ist der Luchs ein Problem?

Viele Schweizer und Schweizerinnen stehen der Rückkehr des Luchses positiv gegenüber, bei anderen stösst das Raubtier aber auf Widerstand. Immer wieder kommt es zu Konflikten mit Jägern und Kleinviehhaltern. Das BAFU setzt sich deshalb intensiv mit dem Luchs auseinander. Der Luchs soll in der Schweiz überleben können, seine Präsenz hingegen nicht zu einer unzumutbaren Einschränkung in der Nutztierhaltung führen.

Das BAFU hat sich mit den Betroffenen im Jahr 2000 auf eine Konsens-Politik geeinigt, die im Luchskonzept festgehalten ist. Darin ist eine enge Zusammenarbeit vorgesehen von Bund, Kantonen, Jägern und Kleinviehhaltern sowie mit jenen Stellen, die sich mit dem Schutz, der wissenschaftlichen Überwachung und dem Management dieser Tierart befassen.

Die Aktivitäten des BAFU rund um den Luchs sind in den zwei Programmen, KORA (Koordinierte Forschungsprojekte zur Erhaltung und zum Management der Raubtiere in der Schweiz) und LUNO (Luchsumsiedlung Nordostschweiz), organisiert.

Mit verschiedenen Massnahmen versucht das BAFU, solche Konflikte zu entschärfen. So werden Schafe und andere Nutztiere, die nachweislich von einem Luchs gerissen wurden, von Bund und Kanton vollumfänglich vergütet. Wichtig ist aber auch der Schutz durch Präventivmassnahmen.


Kontakt: ama@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 08.01.2010

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Medienmitteilungen

Publikationen

Luchsumsiedelung Nordostschweiz LUNO - Bericht über die Periode 2001 bis 2003. Beilage: CD-ROM. 2005
 PDF

Fasst die wichtigsten Grundsätze zum Umgang mit dem Luchs in der Schweiz zusammen. Ist eine Vollzugshilfe des BAFU und richtet sich vor allem an Vollzugsbehörden.
10.08.2006 | 42 KB | PDF

Schutzstatus

Jagdgesetz (JSG) (externer Link, neues Fenster)  - Der Luchs ist in der Schweiz durch das JSG geschützt (Art. 5 und 7).

Weitere Informationen

Herdenschutz (externer Link, neues Fenster)  - Ausführliche Seiten des SRVA (Service romand de vulgarisation agricole). Dieser ist verantwortlich für die nationale Koordination der Herdenschutzmassnahmen.


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