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Der Wolf ist ein geschütztes Tier. Seine dauerhafte Rückkehr in die Schweiz ist jedoch nur möglich, wenn die am stärksten betroffenen Kreise seine Rückkehr tolerieren und zulassen.
Der Wolf wandert von Italien und Frankreich in die Schweiz ein. Die Schweiz will und muss sich auf die Rückkehr des Wolfes vorbereiten. Diese soll wissenschaftlich begleitet werden, damit der Mensch - betroffen sind vor allem Kleinviehhalter - und der Wolf nebeneinander existieren können.
Die entsprechende Politik der Schweiz basiert auf den folgenden drei Pfeilern:
Um dies zu erreichen, hat das BAFU zusammen mit den betroffenen Kantonen und den betroffenen Kreisen das "Wolfskonzept" entwickelt und am 21. Juli 2004 in Kraft gesetzt.
Aufgrund der Erfahrungen der ersten Jahre wurde am 10. März 2008 eine überarbeitete und mit neuen Anhängen versehene Version des Konzepts Wolf in Kraft gesetzt. Am 1. Mai 2010 wurde Anhang 6 des Konzepts revidiert. Dieser legt neue Regeln für die Unterstützung von Herdenschutzmassnahmen fest, damit die zur Verfügung stehenden Mittel effizient eingesetzt werden können.
Die Rückkehr des Wolfes wird mit einem Monitoring (KORA) überwacht.
Ausserdem führt der Bund ein Programm zum Schutz der Herden.
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