Bundesamt für Umwelt BAFU

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Wolf-Management

Der Wolf ist ein geschütztes Tier. Seine dauerhafte Rückkehr in die Schweiz ist jedoch nur möglich, wenn die am stärksten betroffenen Kreise seine Rückkehr tolerieren und zulassen.

Wölfe
© Josef Griffel

BAFU-Politik zum Wolf

Der Wolf wandert von Italien und Frankreich in die Schweiz ein. Die Schweiz will und muss sich auf die Rückkehr des Wolfes vorbereiten. Diese soll wissenschaftlich begleitet werden, damit der Mensch - betroffen sind vor allem Kleinviehhalter - und der Wolf nebeneinander existieren können.

Die entsprechende Politik der Schweiz basiert auf den folgenden drei Pfeilern:

  • Unterstützung der Kleinviehhalter bei Schutzmassnahmen,
  • Entschädigung im Schadensfall und
  • Abschussbewilligungen im Fall von erheblichen Schäden

Um dies zu erreichen, hat das BAFU zusammen mit den betroffenen Kantonen und den betroffenen Kreisen das "Wolfskonzept" entwickelt und am 21. Juli 2004 in Kraft gesetzt.

Aufgrund der Erfahrungen der ersten Jahre wurde am 10. März 2008 eine überarbeitete und mit neuen Anhängen versehene Version des Konzepts Wolf in Kraft gesetzt. Am 1. Mai 2010 wurde Anhang 6 des Konzepts revidiert. Dieser legt neue Regeln für die Unterstützung von Herdenschutzmassnahmen fest, damit die zur Verfügung stehenden Mittel effizient eingesetzt werden können.

 PDF
Konzept Wolf. Stand: 1. Mai 2010
08.06.2010 | 300 KB | PDF

 PDF
Grossraubtier-Management Kompartimente
(Graphik)
14.08.2006 | 59 KB | PDF

Grundsätze der Wolf-Strategie des BAFU

  • Der Wolf gehört zur einheimischen Fauna. Seine Rückkehr erfolgt natürlich, indem er von selbst einwandert.
  • Der Wolf ist geschützt (Berner Konvention und JSG).
  • Wenn einzelne Wölfe erhebliche Schäden anrichten, können die Kantone ausnahmsweise eine Bewilligung zum Abschuss eines Wolfes erteilen.
  • Der Bund unterstützt Massnahmen zur Verhütung von Schäden an Nutztieren (Art. 10 JSV).
  • Der Bund beteiligt sich an den Entschädigungskosten von Schäden an Nutztieren mit 80% (Art. 10 JSV).

Die Rückkehr des Wolfes wird mit einem Monitoring (KORA) überwacht.

Ausserdem führt der Bund ein Programm zum Schutz der Herden.

Herdenschutz (externer Link, neues Fenster) - Informationen zu Schutzmassnahmen, finanziellen Beiträgen etc. Ausführliche Seiten des SRVA (Service romand de vulgarisation agricole). Dieser ist verantwortlich für die nationale Koordination der Herdenschutzmassnahmen.


Fachkontakt: ama@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 08.01.2010

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Volltextsuche

Schutzstatus

Jagdgesetz (JSG) (externer Link, neues Fenster)  - Der Wolf ist laut JSG in der Schweiz geschützt.

Weitere Informationen



Bundesamt für Umwelt BAFU
info@bafu.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.bafu.admin.ch/tiere/09262/09413/09415/index.html?lang=de