Als Rodung bezeichnet man eine definitive oder temporäre Zweckentfremdung von Waldareal. Rodungen sind in der Schweiz im Interesse der Walderhaltung grundsätzlich verboten; es können jedoch Ausnahmebewilligungen erteilt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, die dieses Interesse übersteigen. Der Bund entscheidet beispielsweise bei Projekten im Zusammenhang mit Nationalstrassen, Eisenbahnlinien, Hochspannungsleitungen, Seilbahnen oder Flughäfen über die beantragten Rodungsflächen. Die Kantone hingegen sind für andere Verkehrsvorhaben, Abbau- und Deponievorhaben, Industrie-, öffentliche und private Bauten und Hochwasserschutzprojekte zuständig. Falls eine Rodung bewilligt wird, ist im Normalfall an Ort und Stelle (temporäre Rodung) oder in derselben Gegend (definitive Rodung) ein Realersatz zu leisten.
Bund und Kantone bewilligten im Jahre 2009 insgesamt 367 Rodungen mit einer Fläche von 128 ha Wald. Damit lag die Rodungsfläche um 19 ha über derjenigen vom Vorjahr oder 8 ha über dem 10-jährigen Mittel. Der gesetzliche Auftrag zur Walderhaltung ist erfüllt. Die Zunahme liegt im Bereich der jährlichen Schwankungen, die nur über den Rodungszweck erklärbar sind.
Von den gesamten Rodungen 2009 wurden 25 % für die Rohstoffgewinnung durchgeführt, 17 % für den Verkehr, 6 % für Hochbauten, 21 % für Entsorgungsanlagen, je 5 % für Sport und Leitungen sowie 17 % für Diverses (insbesondere Gewässerkorrektionen). Im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 10 Jahre hat die Rodungsfläche für Verkehrsanlagen abgenommen, für Abfallentsorgung und für die Rubrik Diverses hingegen zugenommen.
Erfassung sämtlicher Daten in der FOPOL-Datenbank