Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser, wie Firefox 3 oder Internet Explorer 7
Beginn Inhaltsbereich
Das Wort «Elektrosmog» hat sich im deutschen Sprachraum als Sammelbezeichnung für alle technisch erzeugten elektrischen und magnetischen Felder durchgesetzt. Überall, wo Elektrizität erzeugt, transportiert und genutzt wird, entstehen niederfrequente elektrische und magnetische Felder.
Mobil- und Rundfunksender sowie weitere Funkanwendungen erzeugen ebenfalls Strahlung, und zwar im hochfrequenten Spektrum. In beiden Fällen handelt es sich um nichtionisierende Strahlung (NIS).
Mit dem Einsatz von immer mehr elektrischen Geräten ist der Elektrizitätsverbrauch der Schweiz seit Mitte der 1940er-Jahre kontinuierlich gestiegen. Seit Ende der 1980er-Jahre hat sich der Anteil der Elektrizität am gesamten Endenergieverbrauch bei rund 24% stabilisiert.
Seit den 1990er-Jahren ist die Anzahl der Mobilfunkteilnehmer in der Schweiz auf über 8 Millionen gestiegen.
Durch den Aufschwung der Mobiltelefonie hat in den letzten Jahren auch die hochfrequente Strahlung in der Umwelt deutlich zugenommen. Für den Betrieb der Mobilfunknetze wurden bis Ende 2009 an mehr als 13'500 Standorten Mobilfunkantennen aufgestellt.
Neben dem Mobilfunk gehören auch Rundfunk, Richtfunk, Schnurlostelefone oder drahtlose Computernetzwerke (WLAN) zum Hochfrequenzbereich.
Die Zunahme des Stromverbrauchs und die internationale Verflechtung führen zu höheren Stromdurchleitungsraten durch das Verteilnetz. Entlang von bestehenden Leitungen werden die niederfrequenten Magnetfelder deshalb weiter zunehmen.
Die Grenzwerte für die Strahlenbelastung werden nur in seltenen Ausnahmefällen, in unmittelbarer Nähe von emittierenden Anlagen erreicht oder gar überschritten. In den meisten Alltagssituationen liegt die Elektrosmog-Belastung durch Infrastrukturanlagen weit unter dem Immissionsgrenzwert.
Die individuelle Belastung jedoch hängt oft von körpernah betriebenenen schwachen Sendern ab. So belasten Mobiltelefone wegen ihrer unmittelbaren Nähe Benutzerinnen und Benutzer deutlich stärker als jede Basisstation der Umgebung.
Die Wirkung nichtionisierender Strahlung auf den Menschen hängt ab von der Intensität und der Frequenz der Strahlung.
Sehr intensive Strahlung niedriger Frequenz kann Nervenimpulse und unwillkürliche Muskelkontraktionen auslösen. Intensive hochfrequente Strahlung kann zu einer Erwärmung von Geweben führen. International geltende Grenzwerte schützen vor Belastungen mit solchen Auswirkungen.
Verschiedene Studien liefern jedoch Hinweise auf biologische Effekte auch bei schwacher Strahlenbelastung unterhalb dieser Grenzwerte.
Versuche mit schwacher Strahlung niedriger Frequenz haben beispielsweise Auswirkungen auf das Verhalten, die Lernfähigkeit oder das Hormonsystem von Tieren gezeigt. Das Internationale Krebsforschungszentrum (IARC) hat niederfrequente Magnetfelder als potenziell krebserregend eingestuft. Diese Gefahr ist zwar weder wahrscheinlich noch erwiesen, aber das IARC schliesst nicht aus, dass diese Felder das Leukämierisiko für Kinder erhöhen können.
Bei Versuchen mit schwacher Strahlung hoher Frequenz wurden Wirkungen auf die Gehirnstörme und den menschlichen Schlaf beobachtet, auf das Verhalten von Tieren und auf den Stoffwechsel von Zellkulturen. Beim heutigen Wissensstand ist es jedoch nicht möglich festzustellen, inwiefern diese Effekte ein Gesundheitsrisiko darstellen.
Um die Bevölkerung vor Elektrosmog zu schützen, hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen. Sie setzt Grenzwerte fest für die Strahlung ortsfester Anlagen wie Hochspannungsleitungen, Mobil- oder Rundfunksender.
Nicht in den Geltungsbereich der Umweltschutzgesetzgebung fallen elektrische Geräte wie Mobiltelefone oder Mikrowellenöfen, die in erster Linie die Benutzer und weniger die Umwelt belasten.
Die Immissionsgrenzwerte schützen mit ausreichender Sicherheit vor den wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsauswirkungen (Wärmewirkung, Nervenreizungen, Muskelzuckungen) und müssen überall eingehalten werden, wo sich Menschen - auch nur kurzfristig - aufhalten.
Gestützt auf das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes hat der Bundesrat beim Erlass der NIS-Verordnung zusätzlich zu den Immissionsgrenzwerten noch wesentlich strengere Anlagegrenzwerte festgelegt. Bis die Wissenschaft den Zusammenhang zwischen schwacher Strahlung und Gesundheitsfolgen geklärt hat, soll damit vor allem die Langzeitbelastung frühzeitig reduziert werden.
Die Schweiz verfügt damit für Orte, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten (Wohnungen, Schulen, Spitäler, Büros, etc.) über eine der strengsten rechtsverbindlichen Regelungen weltweit.
Ende Inhaltsbereich