Bundesamt für Umwelt BAFU

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Zustandsbericht Sonderabfälle

1. Bevölkerungswachstum und steigende Wirtschaftskraft (Ursachen)

Seit Beginn des 20. Jahrhunderts hat sich die Bevölkerung der Schweiz mehr als verdoppelt. 1900 wurden 3.3 Millionen Einwohner und Einwohnerinnen gezählt, 2009 lebten 7.8 Millionen Menschen in der Schweiz.

Die Anzahl der Haushalte hat zwischen 1990 und 2009 stärker zugenommen (20%) als die Bevölkerung gewachsen ist (15%). Somit nimmt die Anzahl Personen pro Haushalt ab.

Die Konsumausgaben der Haushalte sind zwischen 1990 und 2009 etwa gleich stark gewachsen wie die Wirtschaft. Das Bruttoinlandprodukt (BIP) nahm 2009 um 27% zu, während die Konsumausgaben um 28% auf CHF 310 Milliarden stiegen.


2. Gesteigerte Produktion, erhöhter Konsum, Bautätigkeit, Sanierung von Altlasten (Belastungen)

Gesteigerte Industrieproduktion, verstärkte Bautätigkeit sowie erhöhter Konsum haben in der Regel eine Zunahme von Sonderabfällen zur Folge. 

Sonderabfälle fallen aber auch zu einem grossen Teil bei Umweltschutzmassnahmen wie Sanierungen von Altlasten oder Reinigung von Abluft und Abwasser an.

Daher kann die Menge an Sonderabfällen unabhängig von der wirtschaftlichen Situation zunehmen. Die Abfallmenge allein sagt daher nicht direkt etwas aus über die Belastung der Umwelt.


3. Menge der Sonderabfälle und Entsorgung im In- und Ausland (Zustand)

2009 fielen in der Schweiz in der industriellen Produktion, im Baugewerbe und bei der Sanierung von Altlasten 1.8 Millionen Tonnen Sonderabfälle an. Damit hat sich die Sonderabfallmenge zwischen 1992 und 2009 mehr als verdoppelt. Der Anteil der Sonderabfälle am gesamten Abfall beträgt etwa 6%.

Mehr als 40% der Sonderabfälle stammen aus der Sanierung von belasteten Standorten. Die Sanierung von Altlasten muss bis 2025 abgeschlossen werden.

  • 30% der Sonderabfälle wurden 2009 verbrannt,
  • 36% nach geeigneter Vorbehandlung deponiert,
  • 13% chemisch-physikalisch beziehungsweise biologisch behandelt
  • und 21% rezykliert.

Die chemisch-physikalische Behandlung findet weitgehend im Inland statt. Dazu gehört insbesondere die Behandlung von Emulsionen und belasteten Abwässern.

Etwa 14% aller Sonderabfälle werden vorwiegend zur Verwertung exportiert, rund 60% davon nach Deutschland. Der Bund erlaubt den Export von Sonderabfällen nur, wenn nachgewiesen ist, dass diese umweltverträglich behandelt werden.

Da in der Schweiz keine Infrastruktur zur Rückgewinnung von Nichteisenmetallen vorhanden ist, betrifft dies vor allem Industrieabfälle mit entsprechenden Metallen (z.B. zinkhaltige Schlämme aus Verzinkereien). Verschmutztes Erdreich aus Altlasten wird exportiert, da in der Schweiz sowohl die Verbrennungskapazität als auch die technischen Einrichtungen zum Bearbeiten von grossen Mengen fehlen. Deshalb wird bei der Sanierung der Deponien Bonfol und Kölliken ein grosser Anteil der ausgehobenen Abfälle exportiert.


4. Verschmutzung der Umwelt und Gefährdung der Bevölkerung (Auswirkungen)

Sonderabfälle stellen bei unsachgemässem Umgang (bei Transport, Lagerung, Behandlung) eine Gefahr für die Umwelt und die Bevölkerung dar.

Schädliche Stoffe gelangen ins Wasser, in den Boden oder in die Luft. Am häufigsten betroffen ist das Grundwasser in der Umgebung von Sondermülldeponien.


5. Verbrennung der Sonderabfälle und strenge Regelungen für den Verkehr mit Abfällen (Massnahmen)

Nach den Grundsätzen des Umweltschutzgesetzes sollen Sonderabfälle in der Produktion durch abfallarme Produktionsverfahren vermieden werden. Darauf folgt die möglichst weitgehende Verwertung nicht vermeidbarer Rückstände. Die übrigbleibenden, nicht verwertbaren Anteile, müssen soweit behandelt werden, dass sie umweltgerecht deponiert werden können.

Die Entsorgung soll hauptsächlich im Inland passieren. Dafür ist der Aufbau und Unterhalt einer modernen Infrastruktur für die Entsorgung in der Schweiz sowie eine lückenlose Kontrolle der Sonderabfallströme notwendig.

Es gibt strenge Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb von Deponien, sowie für den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen. Rechtlich ist die Entsorgung von Sonderabfällen in der seit 1990 gültigen Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) und der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) von 2005 geregelt.

  • Gemäss der TVA soll die moderne Abfallwirtschaft neben verwertbaren Produkten fortan nur noch endlagerfähige Stoffe liefern, die auf Deponien keine Gefahr für die Umwelt darstellen.
  • Um die sichere Endlagerung ohne Belastung des Sickerwassers gewährleisten zu können, gilt in der Schweiz seit anfangs 2000 die Verbrennungspflicht für alle organischen Abfälle.
  • Mit der Änderung der TVA vom 1. Januar 2010 wurden die Anforderungen für die Ablagerung von Sonderabfällen (z.B. verschmutztes Aushubmaterial aus der Sanierung von belasteten Standorten) konkretisiert.

Die inländische Entsorgung sowie auch der Export von Sonderabfällen wurden bereits 1989 einer strengen Kontrolle unterstellt: Das Basler Übereinkommen regelt international die grenzüberschreitende Verbringung von Sonderabfällen. Exporte und Importe von Sonderabfällen werden von den Behörden nur bewilligt, wenn die Entsorgung umweltverträglich ist und die anderen betroffenen Staaten ihre Zustimmung geben. Grundsätzlich verboten sind Exporte in Nicht-OECD-Staaten.


Fachkontakt: info@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 13.07.2011

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