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Das Umweltschutzgesetz verpflichtet den Bundesrat, die eidgenössischen und kantonalen Erhebungen und Datensammlungen im Umweltbereich zu koordinieren (Art. 44, Abs. 2 USG). Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen wird im Netzwerk Umweltbeobachtung Schweiz NUS koordiniert.
Die Qualität von Daten und Informationen ist von entscheidender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der darauf basierenden Behördentätigkeit. Neben allgemeinen Empfehlungen zur Selbstevaluation existieren themenspezifische Verfahren und Standards um die Qualität der Daten und Informationen von Bund, Kantonen und internationalen Organisation wie der EUA sicherzustellen.
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