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ISPM 15: Pflanzenschutzstandard bei Verpackungen und Verpackungsmaterialien aus Holz

Für die Ein- und Ausfuhr von Holzverpackungen gelten spezielle Auflagen und rechtliche Regelungen. Auch die Produktion von Holzverpackungen in der Schweiz ist gesetzlich geregelt.

Pflanzenschutzbestimmungen im Handel mit Holzverpackungen

Durch den Handel mit Holzverpackungen können besonders gefährliche und gefährliche Schadorganismen in die Schweiz eingeschleppt werden. Schädlinge und Krankheiten reisen immer wieder als unerwünschte Gäste in Import- oder Exportsendungen mit.

Die Bestimmungen für den Import und Export von Holzverpackungen sind in der Pflanzenschutzverordnung verankert.


Kontakt: wald@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 14.12.2012

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