Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser, wie Firefox 3 oder Internet Explorer 7
Beginn Inhaltsbereich
Für die Ein- und Ausfuhr von Holzverpackungen gelten spezielle Auflagen und rechtliche Regelungen. Auch die Produktion von Holzverpackungen in der Schweiz ist gesetzlich geregelt.
Pflanzenschutzbestimmungen im Handel mit Holzverpackungen
Durch den Handel mit Holzverpackungen können besonders gefährliche und gefährliche Schadorganismen in die Schweiz eingeschleppt werden. Schädlinge und Krankheiten reisen immer wieder als unerwünschte Gäste in Import- oder Exportsendungen mit.
Die Bestimmungen für den Import und Export von Holzverpackungen sind in der Pflanzenschutzverordnung verankert.
Ende Inhaltsbereich