Bundesamt für Umwelt BAFU

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser, wie Firefox 3 oder Internet Explorer 7

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich



ISPM 15: Pflanzenschutzstandard bei Verpackungen und Verpackungsmaterialien aus Holz

Für die Ein- und Ausfuhr von Holzverpackungen gelten spezielle Auflagen und rechtliche Regelungen. Auch die Produktion von Holzverpackungen in der Schweiz ist gesetzlich geregelt.

Pflanzenschutzbestimmungen im Handel mit Holzverpackungen

Durch den Handel mit Holzverpackungen können „blinde Passagiere" in die Schweiz eingeschleppt werden. Schädlinge und Krankheiten reisen immer wieder als unerwünschte Gäste in Import- oder Exportsendungen mit.

Die Bestimmungen für den Import und Export von Holzverpackungen sind in der Pflanzenschutzverordnung verankert.


Verantwortlich für den Vollzug der Bestimmungen sind:
 PDF
Kantonale Forstschutzdienste
Adressen
03.10.2011 | 59 KB | PDF


Fachkontakt: wald@bafu.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 25.05.2010

Ende Inhaltsbereich

Volltextsuche



Bundesamt für Umwelt BAFU
info@bafu.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.bafu.admin.ch/wald/11015/11041/index.html?lang=de