Die Sektion:
- beurteilt die Umweltgefährdung von Chemikalien nach den Vorgaben der Chemikalienverordnung im Rahmen der Anmeldung neuer Stoffe und der Überprüfung der Selbstkontrolle;
- erarbeitet Grundlagen für die Beurteilung von Chemikalien und Nanomaterialien und arbeitet in entsprechenden OECD-Programmen mit;
- ist verantwortlich für den Vollzug von Verboten und Beschränkungen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung einschliesslich solcher über persistente organische Schadstoffe (POPs);
- vollzieht die Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Chemikalien gemäss PIC-Verordnung.
Thema der Sektion: