Weiterhin hohes Risiko einer Einschleppung der Tuberkulose durch Wildtiere in die Schweiz

Bern, 14.08.2015 - Tuberkulose bei Wildtieren bleibt auch mit Eröffnung der diesjährigen Jagdsaison ein wichtiges Thema. In den umliegenden Ländern gibt es weiterhin Krankheitsfälle. Auch wenn es in der Schweiz und in Liechtenstein aktuell keine Tuberkulosefälle bei Wildtieren gibt, sind die Jäger und Wildhüter nach wie vor verpflichtet, verdächtige Veränderungen, die auf Tuberkulose hindeuten, einem amtlichen Tierarzt zu melden.

Anders als in Westösterreich, Südbayern, Frankreich und Italien ist die Schweiz aktuell nicht von der Rindertuberkulose in der Nutztier- und Wildtierpopulation betroffen. Die teilweise infizierten Hirsch- und Wildschweinpopulationen in den betroffenen Grenzgebieten zur Schweiz erhöhen jedoch das Ansteckungsrisiko für unsere Wild- und Nutztiere. Tuberkulose kann nicht nur zwischen Wild- und Nutztieren, sondern auch auf den Menschen übertragen werden. Zur Bekämpfung der Ausbreitung ist darum die Zusammenarbeit zwischen Veterinärdiensten, Jagdverwaltungen und Jägern unverzichtbar. Dazu gehören insbesondere die wirksame Früherkennung und die Überwachung der Tuberkulose beim Wild.

Im Rahmen des 2014 gestarteten Früherkennungsprogramms wurden bereits rund hundert Wildtiere analysiert. Bisher waren sämtliche durchgeführten Untersuchungen bei Wildtieren negativ. Die Proben stammen alle aus der Region Ostschweiz/Liechtenstein, da dieses Gebiet derzeit besonders exponiert ist. Trotz der beruhigenden Ergebnisse bleibt das Risiko eines Auftretens der Tuberkulose in der Schweiz erhöht. Das Früherkennungsprogramm wird daher auch 2015 fortgeführt. Gemäss Tierseuchenverordnung müssen zudem alle verdächtigen Erscheinungen bei der Untersuchung eines Wildtierkörpers unverzüglich einem amtlichen Tierarzt gemeldet werden.

Kontrolle des Hirsch- und Wildschweinbestands

Die Kontrolle der Tierbestände ist unerlässlich. Es braucht zu diesem Zweck effiziente Präventionsmassnahmen gegen eine Ausbreitung der Tuberkulose, wie zum Beispiel die Verhinderung von zu hohen Tierdichten in Hirsch- und Wildschweinbeständen oder die Vermeidung von grösseren Ansammlungen von Wildtieren, wie sie beispielsweise an Fütterungsstellen vorkommen können.

Praktisches Handbuch

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) der Vetsuisse Fakultät der Universität Bern ein Handbuch herausgegeben, das unter anderem illustriert, wie man Tuberkulose in Wildtierkörpern erkennen kann. Das Handbuch wird durch JagdSchweiz unterstützt.

Genusstaugliches Wildbret

Wildbret kann auf den Markt gebracht und konsumiert werden, sofern der Jäger bei der ordnungsgemäss durchgeführten Untersuchung des Wildtierkörpers und der inneren Organe keine sichtbaren Veränderungen festgestellt hat. Wildtierkörper oder Organe mit sichtbaren Veränderungen müssen von einem amtlichen Tierarzt untersucht werden.


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